Bezirksregierung genehmigt Hemeraner Schulentwicklungskonzept
Laut einer Pressemitteilung der Stadt Hemer (vollständiger Wortlaut nachstehend) hat die Bezirksregierung das vom Rat beschlossene Schulentwicklungskonzept vollständig genehmigt.
"Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Hemeraner Schulentwicklungskonzept in vollem Umfang genehmigt. Die Gesamtschule wird ab dem Schuljahr 2013/2014 in der Sekundarstufe I von vier auf fünf Züge und in der Sekundarstufe II auf drei Züge erweitert. Weiterhin wurden der Gebäudetausch von Realschule und Märkischer Schule (Hauptschule) sowie die sukzessive Auflösung der Märkischen Schule genehmigt.
„Diese Genehmigungen sind richtungweisend für die Entwicklung der Schullandschaft in unserer Stadt. Jetzt herrscht Klarheit und die teilweise noch bestehende Verunsicherung über das künftige Schulwesen in Hemer ist vorüber“, erklärt Bürgermeister Michael Esken.
Die Bezirksregierung kommt mit den Genehmigungen, die allesamt ab dem kommenden Schuljahr 2013/2014 greifen werden, dem Ratsbeschluss vom 30. Oktober 2012 nach, behält sich allerdings den Widerruf vor, sofern Auflagen nicht erfüllt werden sollten.
Konkret beinhalten die Auflagen für die Erhöhung der Gesamtschul-Zügigkeit, dass die geplante Mensa bis Dienstag, 3. September, und die Erweiterung der Mensa bis zum 31. Dezember fertig gestellt sein müssen. Die noch zu schaffenden Ganztagsflächen müssen bis zum 19. August 2014 vorhanden sein. Esken: „Die Verwaltung wird den Beschluss des Rates ohne wenn und aber umsetzen. In Kürze wird ein professionelles Büro mit der konkreten Umzugsplanung betraut. Ebenso werden die Architektenleistungen für die zweite Baustufe der Mensa vergeben.“
Der Gebäudetausch von Realschule und Hauptschule muss bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 (1. August 2013) erfolgt sein, so dass ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb mit Schulanlagen, Gebäuden, Einrichtungen und Lehrmitteln ab Mittwoch, 4. September, möglich ist.
Abschließend legt die Bezirksregierung zur sukzessiven Auflösung der Märkischen Schule (Hauptschule) der Stadt Hemer auf, dass die Schule weitergeführt wird, solange ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Während der Auslaufphase gilt auch hier die Verpflichtung für den Schulträger, die Stadt Hemer, die erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Der endgültige Zeitpunkt der Auflösung ist der Bezirksregierung anzuzeigen."
Autor:Christoph Schulte aus Hemer |
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