Unfallflucht nur vorgetäuscht! - Jetzt folgt eine empfindliche Strafe!

Offensichtlich hatte eine 22-jährige Pfalzdorferin nicht mit den Überprüfungsmöglichkeiten der Polizei gerechnet, als sie eine Unfallflucht anzeigte.
Wie auch in der Presse berichtet wurde, sollte ihr geparkter Ford Galaxy auf dem Parkplatz eines Baumarktes am Bössershof angefahren worden sein. Die Ermittler aus Goch konnten jedoch schnell nachweisen, dass der angezeigte Unfallschaden nicht durch ein anderes Fahrzeug entstanden war. Da bei der Anzeigenaufnahme durch die Polizei auch die Spurensicherung mit einer speziellen Spurensicherungsfolie durchgeführt wurde, konnte bei der Auswertung der Spuren unter dem Mikroskop klar erkannt werden, dass sich Mauer- bzw. Betonpartikel im Bereich der Beschädigung befanden. Da an der Spurenfolie noch weitere Spuren entdeckt wurden, die den Beamten aus früheren Ermittlungen "bekannt" vorkamen, fanden sie auch den Unfallort. Es handelt sich hierbei um die Ausfahrt des 2. Parkdecks eines Gocher Parkhauses. Auch hier nahmen die Polizeibeamten die Spurensicherungsfolie und stellten Spuren an einem Betonpfeiler fest. Die Auswertung auf der Dienststelle ergab eine Übereinstimmung. Es steht damit zweifelsfrei fest, dass die Pfalzdorferin bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus zu früh nach rechts gelenkt hatte und hierbei den Mauerpfeiler angefahren hatte. Danach täuschte sie die Unfallflucht vor. Ein Strafverfahren wegen des Vortäuschen einer Straftat ist nun die Folge. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor dem Vortäuschen von Straftaten. Der Vortäuscher begeht damit ebenfalls eine Straftat, die empfindlich bestraft wird.

Autor:

Lokalkompass Goch aus Goch

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