Mit der nötigen Distanz und viel Fingerspitzengefühl
Uedem. Zielstrebig, das war Heinz Verfürth seit jeher. Schon als junger Mann wollte der heute 78-Jährige unbedingt selbstständig sein, seine eigenen Entscheidungen treffen und im Leben voran kommen. Eine positive Einstellung, die ihn auch in seinen bisher 25 Jahren als ehrenamtlicher Richter stets begleitet hat. Denn seit 1988 ist Heinz Verfürth, der Seniorchef des Autohauses Verfürth, als Laienrichter tätig.
Seine Stationen führten ihn unter anderem an das Arbeitsgericht in Duisburg und an das Finanzgericht nach Düsseldorf. Im Januar dieses Jahres wurde Verfürth für weitere vier Jahre als Richter an das Duisburger Sozialgericht berufen. Duisburg ist eines von acht Sozialgerichten in NRW, zuständig für die Städte Duisburg, Essen, Mülheim/Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Wesel und Kleve.
„Für dieses Ehrenamt wird man beispielsweise vom Verband oder der Berufsvereinigung vorgeschlagen. Die Gerichte suchen natürlich nach Laien-Richtern, die besondere Kenntnisse haben und die ihre Erfahrungen aus der Praxis in die Verhandlung miteinbringen“, berichtet Verfürth. Natürlich wird auch geprüft, ob der Kandidat für das Amt geeignet ist, sprich sein Leumund lupenrein ist. „Und man muss sich schon sach- und fachgerecht artikulieren können“, schmunzelt Verfürth. Ist man dann berufen, kann man das Ehrenamt nur noch aus schwerwiegenden Gründen, etwa wegen einer Krankheit, ablehnen.
„Wir ehrenamtlichen Richter sind dem Berufsrichter in der Verhandlung und bei der Urteilsfindung gleichgestellt, wir dürfen Zeugen und Kläger befragen und unsere Einschätzung ist genauso gefragt, wie die des Richters.“, erklärt Heinz Verfürth die Rechte und Pflichten dieses Amtes. Verfürth hat in den vergangenen 25 Jahren viel Erfahrungen gesammelt; er traut sich zu, meistens zu erkennen, ob jemand vor Gericht lügt oder die Wahrheit sagt. Man bekomme halt Menschenkenntnis. „Jeder Prozesstag ist anders und man lernt ständig dazu.“ Wie oft er im Einsatz ist, wird anhand einer Liste festgelegt. Die Termine werden dann vier bis sechs Wochen vorher mitgeteilt. Das ist wichtig, damit man das Richteramt mit seinen eigenen Verpflichtungen koordinieren kann. „Vor allem wenn man noch im Beruf steht, sein Geschäft führt und die Kinder großzieht“, erinnert sich Heinz Verfürth zurück,. „manchmal fragen meine Frau und ich uns schon, wie wir das alles immer geschafft haben!“
Besetzt ist das Sozialgericht immer mit einem Berufsrichter, einem Laienrichter aus dem Arbeitnehmer- und einem aus dem Arbeitgeberkreis. „Damit bleibt es paritätisch“, erklärt Heinz Verfürth.
In den letzten Jahren konnte er beobachten, dass die Zahl der Klagen vor dem Sozialgericht im Zuge von Hartz IV deutlich zugenommen hat.
Zunächst werde versucht, eine Einigung im Gütetermin zu erreichen; klappt das nicht, folge der Klageweg und der ist vor dem Sozialgericht für den Kläger kostenlos.
An viele Fälle aus den 25 Jahren kann sich Heinz Verfürth erinnern, darüber reden darf er natürlich nicht: „Wir haben strikte Schweigepflicht und werden dementsprechend vereidigt.“ Manchmal hat er Härtefälle erlebt, die auch ihn nicht kalt gelassen haben. „Aber da muss man als Richter die nötige Distanz wahren und Gefühle außen vor lassen.“
Autor:Corinna Denzer-Schmidt aus Sonsbeck |
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