Dreister Strom- und Gasklau in Goch! Unternehmer manipulierte Anschlüsse und zwackte heimlich ab!
Als die Mitarbeiter der Stadtwerke Goch zu einem Einsatz gerufen wurden staunten sie nicht schlecht, als sie in den Keller des Einfamilienhauses kamen und eine manipulierte Hausanlage vorfanden. Auf den ersten Blick war erkennbar: Hier wird sowohl Strom als auch Erdgas widerrechtlich aus dem Netz der Stadtwerke Goch entnommen.
Laut des Berichtes des Unternehmens war es besonders drastisch, da es sich um die private Anlage eines Unternehmers handelte, der beruflich solche Anschlüsse herstellt. "Wir waren schockiert, als wir in den Keller kamen", so Jürgen Görtz, Leiter Netzservice Gas und Wasser. „Wie wir die Anlagen im Detail vorgefunden haben, möchten wir nicht näher erläutern, aber es lag eindeutig eine Straftat vor."
Die Stadtwerke Goch weisen darauf hin, dass eine Manipulation der Hausanlagen selten unentdeckt bleibt und dass dies weitreichende Folgen hat. Die Energie- bzw. Wasserzufuhr wird beim Feststellen einer Manipulation sofort eingestellt. In jedem Fall werden die illegal bezogenen Mengen von Strom, Gas bzw. Wasser nachberechnet, es hat eine erhebliche Strafzahlung zur Folge und zieht eine entsprechende Strafverfolgung nach sich.
„Dass das gerade von einem Unternehmer aus der Branche erfolgt ist, ist unglaublich“, so Carlo Marks, Geschäftsführer der Stadtwerke Goch, „wir hoffen nur, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Sollte er dies tatsächlich geschäftlich betrieben haben, wird gegebenenfalls der jeweilige Hauseigentümer letztendlich die Konsequenzen tragen müssen. Wir möchten allen Eigentümern dringend empfehlen, sich bei uns zu melden wenn sie den Verdacht haben, dass Ihr Hausanschluss ggf. Manipulationen aufweist". Es wird dann seitens der Stadtwerke überprüft ob die Anlagen in Ordnung sind. Die Stadtwerke versichert allen Bürgern, dass auf eine Strafanzeige gegen den Hauseigentümer verzichtet wird, wenn sich herausstellen sollte, dass eine Manipulation der Anlage vorliegt, die in der Verantwortung des betroffenen Unternehmers vorliegt.
Autor:Franz Geib aus Goch |
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