Achtung, Kontrolle: Im Karnevalsendspurt ist die Polizei immer dabei!
Die fünfte Jahreszeit - die tollen Tage - sind für die Polizei Kleve eine besondere Herausforderung. Im Jahr 2012 gab es in der Zeit von Altweiber bis Veilchendienstag 168 polizeiliche Einsätze mit Karnevalsbezug. Es wurden 129 Platzverweise ausgesprochen, 65 Personen in Gewahrsam genommen und allein 30 Anzeigen wegen Körperverletzungen gefertigt. Dazu kamen noch 13 Trunkenheitsfahrten, sechs Führerscheine mussten beschlagnahmt werden.
Auch in diesem Jahr ist die Polizei im Kreis Kleve mit verstärkten Alkohol- und Drogenkontrollen aktiv. Die Polizei appelliert an alle Närrinnen und Narren, das Auto nach Sitzungen, Partys und Bällen stehen zu lassen und auf Taxi, Bus und Bahn umzusteigen.
Kontrollen finden auch nach den "Feier-Tagen" und zwar zu jeder Tageszeit statt, um auch das Fahren mit Restalkohol zu verhindern.
Wer an den närrischen Tagen Auto fahren muss, sollte am besten ganz auf Alkohol verzichten. Die Folgen bei Fahrten und besonders bei Unfällen unter Alkoholeinfluss sind regelmäßig schwerwiegend. Bereits 0,3 Promille Alkohol im Blut in Verbindung mit entsprechenden Ausfallerscheinungen stellen eine Straftat dar und gefährden den weiteren Besitz des Führerscheins.
Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte auf seinen Alkoholkonsum achten, denn Radfahrer gefährden vor allem sich selbst und ihren Führerschein, wenn sie absolut fahruntüchtig sind.
Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Kleve führt kreisweit Zweiradkontrollen, auch schon im Vorfeld der Karnevalszeit, durch.
Durch Präsenz bei den Karnevalsumzügen will die Polizei dazu beitragen, dass der friedliche Charakter des Karnevals erhalten bleibt und die Jecken den Karneval als Brauchtum pflegen können. Absprachen in punkto Sicherheit hat es mit den Veranstaltern und den Ordnungsbehörden weit im Voraus bereits gegeben.
Zusammen mit Bediensteten der Ordnungsämter überprüfen Einsatzkräfte die Einhaltung von Jugendschutzvorschriften. Bier darf von Jugendlichen erst ab einem Alter von 16 Jahren getrunken werden. Stärkerer Alkohol, wie z. B. Wodka, auch gemischt mit nicht alkoholischen Getränken, darf erst ab 18 Jahren konsumiert werden.
Die Polizei wünscht allen Karnevalistinnen und Karnevalisten viel Freude und - wenn es denn sein muss - eine sichere Fahrt!
Autor:Lokalkompass Goch aus Goch |
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