Tupfer im Bauch - Die Stellungnahme der Ärzte: Wir bedauern!
Wie das Gocher Wochenblatt berichtet, wurde bei einer Patientin nach der Gallen-Operation am 15. November ein Tuopfer im Körper zurückgelessen und die Frau anschließend als geheilt entlassen.
Hier nun die Stellungnahme der Geschäftsführung der Katholische Kliniken im Kreis Kleve Trägergesellschaft mbH und des Chefarztes der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie:
"Der beschriebene Fall ist uns bekannt. Wir haben die komplette Behandlung der Patientin in den vergangenen Tagen anhand von Aussagen unserer Mitarbeiter und anhand der Patientenakten eingehend geprüft. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Patientin wurde am 14.11.2013 gegen Abend im St.-Antonius-Hospital vorstellig. Sie klagte über starke Bauchschmerzen. Der diensthabende Arzt diagnostizierte eine Kolik und entließ sie nach Hause.
Da sich die Beschwerden über Nacht verstärkten, suchte sie am folgenden Tag das Wilhelm-Anton-Hospital auf. Dort wurde eine akute Entzündung der Gallenblase diagnostiziert. Der zuständige Oberarzt riet zu einer operativen Therapie der Erkrankung. Der laparoskopische (= schlüssellochchirurgische) Eingriff erfolgte am gleichen Tag. Um die Gallenblase besser operieren zu können, wurden umliegende Organe mittels OPInstrumentarium und Tupfern fixiert, dabei rutschte ein Tupfer mit einem Durchmesser von 5 mm aus einer OP-Klemme in den Bauchraum. Der Operateur versuchte, den Tupfer zu entfernen, konnte ihn aber aufgrund des entzündlichen Exsudats nicht lokalisieren. Hierzu wäre eine offene Fortsetzung der Operation (d.h. mit Bauchschnitt) notwendig gewesen. Der Oberarzt nahm daraufhin Kontakt zum Chefarzt der Abteilung auf. Gemeinsam entschieden sie, die Operation zunächst wie geplant minimalinvasiv abzuschließen, da die Patientin im Vorfeld geäußert hat, dass sie möglichst schnell zu ihrem wenige Wochen alten Säugling nach Hause entlassen werden möchte. Die Patientin wurde später umfassend über den Vorfall aufgeklärt. In intensiven Beratungsgesprächen erläuterten ihr die behandelnden Ärzte verschiedene Behandlungsoptionen. Die Patientin entschied sich nach Abwägung aller Argumente für die den Verbleib des
Tupfers in der Bauchhöhle. Das entspricht der üblichen Praxis, wenn z.B. Gallensteine gleicher Größe in den Bauchraum gelangen und nicht gefunden werden können.
In mehr als 70% der Fälle bildet der Körper dabei Narbengewebe um den Fremdkörper. Für den Patienten sind damit keine weiteren Beschwerden verbunden. In rund 30% der Fälle hat der Fremdkörper eine Entzündungsreaktion zur Folge. Er muss dann operativ entfernt werden.
Die Patientin wurde während ihres weiteren stationären Aufenthalts engmaschig untersucht und betreut, um evtl. Folgeerkrankungen frühzeitig auszuschließen. Es zeigten sich keine Symptome. Bereits vor der Entlassung hat die Klinik den behandelnden Hausarzt direkt kontaktiert und über die Komplikation während der Operation informiert. Er hat Kenntnis von allen Details und wird die Patientin engmaschig betreuen. Patientin und Hausarzt
wurden gebeten, beim ersten Auftreten von Beschwerden im Bauchraum sofort mit der Klinik Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus wird die Patientin in der poststationären Zeit regelmäßig in der chirurgischen Ambulanz des Wilhelm-Anton-Hospitals nachuntersucht.
Wir bedauern die Komplikationen, die sich während der Behandlung der Patientin ergaben. In internen Qualitätszirkeln erarbeiten wir laufend geeignete Maßnahmen, um die Abläufe in der Aufnahmestation und im Operationssaal zu optimieren. Der Fall wird in diesem Rahmen eingehend analysiert mit dem Ziel, mögliche Schwachstellen aufzudecken und dauerhaft zu korrigieren.
Autor:Franz Geib aus Goch |
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