Eine Patientenverfügung - warum eigentlich?

Die Referentin in angeregter Diskussion mit den Teilnehmern
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AWO und VdK Goch hatte eingeladen und an die 50 Interessenten kamen.
Einerseits zum appetitlichen und reichhaltigen Frühstück am Montag morgen in der Seniorentagesstätte, andererseits zum Vortrag von Ulrike Hühnerbein vom Sozialverband VdK aus dem Ortsverband Weeze zum Thema Patienten- und Betreuungsverfügung.

Hier zeigt sich wieder einmal, wie wichtig der Kontakt und die Zusammenarbeit der Sozialverbände unter- und miteinander ist und wie diese sinnvolle Zusammenarbeit zu einer höchst interessanten und inhaltlich äußerst wichtigen Information unserer Seniorinnen und Senioren in Goch und
Umgebung beitragen kann!

Aber nicht nur für unsere „Ältere Generation“, denn dieses Thema geht
alle an. Aber darüber später mehr.

Ulrike Hühnerbein trat nicht an, um aus juristischer Sicht dieses Thema den Zuhörerinnen und Zuhörern nahezubringen. Sie rollte das Thema aus Sicht ihrer praktischen Arbeit in der Krankenpflege aus und erläuterte an Hand von konkreten Beispielen die Wichtigkeit und Dringlichkeit, die dieses Thema so bedeutend macht!

„Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Wirksamkeit und Reichweite von
Patientenverfügungen beschlossen.
Das Gesetz regelt seit dem 1. September 2009 die Voraussetzungen für eine Patientenverfügung und ihre Bindungswirkung.
Mittels einer solchen Verfügung soll dem behandelnden Arzt der Wille des Patienten, wenn er sich selbst zu seinen Wünschen nicht mehr äußern kann, vermittelt werden.
Das neue Gesetz enthält keine Einschränkungen der Verbindlichkeit: Patientenverfügungen gelten in jeder Lebensphase, unabhängig davon, ob der Sterbeprozess bereits begonnen hat oder nicht.
Künftig ist jede schriftliche Patientenverfügung verbindlich, und zwar dann, wenn sie der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht.
Voraussetzungen für die Abfassung einer gültigen schriftlichen Patientenver-fügung sind die eigene Volljährigkeit und die Einwilligungsfähigkeit.
Damit der Arzt den Patientenwillen umsetzen kann, muss aus dem Schriftstück eindeutig hervorgehen, in welche Untersuchungen des Gesundheits-zustandes, in welche Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe der Verfügende einwilligt beziehungsweise welche er untersagt. Der Arzt und der Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer prüfen dann, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Ist dem so, muss der Vorsorgebevollmächtigte/Betreuer diesem Willen Geltung
verschaffen.“ (http://vdk.de/patientenverfügung)

„Worum geht es beim Betreuungsrecht?

Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG) vom 12. September 1990 (Bundesgesetz-blatt Teil I Seite 2002) ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten.
Es hat erhebliche Verbesserungen für erwachsene Mitbürgerinnen und Mit-bürger, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen, gebracht.
Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlich-keitspflegschaft getreten.
Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie
handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Seine Wünsche sind in diesem Rahmen beachtlich.
Auch für die Tätigkeit der früheren Vormünder und Pfleger als Betreuerinnen und Betreuer beinhaltet das Betreuungsgesetz viele Vorteile.
Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Viele der Betroffenen sind alte Menschen. Die Regelungen werden für sie zunehmend von Bedeutung sein.
Der Anteil älterer Mitbürger an der Gesamtbevölkerung wird sich in den kommenden Jahren wesentlich erhöhen. So ist heute bereits jeder vierte Bundesbürger älter als 60 Jahre und schon im Jahre 2030 wird es jeder Dritte sein. Für viele kann dies bedeuten, dass sie im letzten Abschnitt
ihres Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen sind.“
(http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/_doc/Patientenverfuegung_doc.html)

Soweit die einführenden Erläuterungen vom Sozialverband VdK und vom Bundesministerium der Justiz!

Lothar Dierkes bedankte sich im Namen der AWO bei Ulrike Hühnerbein für ihren sehr umfassenden und aufschlußreichen Beitrag und wies noch einmal darauf hin, daß die Broschüre des VdK zum Thema mit dem Titel „Ein Augenblick kann alles ändern“ gegen eine Schutzgebühr von 2,- € unter pressesprecherawo-vdkgoch@freenet.de oder Mobil 0178 1497853 bestellt werden und im November in der Seniorentagesstätte Am Markt 15 zu den AWO - Veranstaltungszeiten abgeholt werden kann.

Der Applaus für die Referentin war überwältigend! Und auch für Rita Colter, Elisabeth Schmitz und Hermi Janssen, die alle Hände voll zu tun hatten, ihre Gäste rundum zufriedenzustellen.
Den gebührenden Applaus für ihren tollen Service und die besonderen Anstrengungen bei fast 50 Gästen und weiteren Helfern im Hintergrund erhielten sie natürlich auch postwendend und ausgiebig!

Am 7.11,2011 geht’s um 8.30 Uhr weiter mit dem November – Frühstück der AWO und des VdK Goch in der Seniorentagesstätte Am Markt 15.
Als Gastreferentin werden die Ehrenamtler diesmal Frau Christa Kersten vom Rehateam Goch begrüßen dürfen.
Frau Kersten wird zum Thema „Stürze vermeiden“ einen interessanten Vortrag gestalten und sich den Fragen der Besucher stellen, also eine interessante Diskussion gestalten.
Das Team freut sich auf Christa Kersten und natürlich Sie: AWO- und Vdk- Mitglieder und alle interessierten Nichtmitglieder.

Jedermann ist wieder herzlich willkommen!

Autor:

Lothar Dierkes aus Goch

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