Die Polizei wünscht allen Jecken viel Spaß ...
"Planen Sie den - wenn auch kurzen - Heimweg besser im Voraus:
Bilden Sie Fahrgemeinschaften oder gehen Sie zu Fuß, benutzen sie
öffentliche Verkehrsmittel oder rufen sie ein Taxi. Das ist viel
preiswerter als der Verlust des Führerscheins und eine Anzeige", lautet die Ansprache der Kreis Klever Polizei.
In der närrischen Zeit möchten alle Karnevalisten unbeschwert feiern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen. Denn wer sich berauscht hinter das Steuer setzt, kann sich und andere in einen Verkehrsunfall verwickeln, der schlimme Folgen
haben kann. Um das zu verhindern, führt die Polizei zwischen Altweiber und Aschermittwoch verstärkt Alkoholkontrollen durch.
Schon 0, 3 Promille reichen für ein Strafverfahren
Wenn Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit vorliegen oder ein
Verkehrsunfall passiert, reichen schon 0,3 Promille für die
Einleitung eines Strafverfahrens aus. In Bezug auf Restalkohol wird
geraten, eine ausreichend lange Pause nach dem Alkoholgenuss
einzulegen, bevor man sich wieder ans Steuer setzt. Der Körper baut
je nach Konstitution nur 0,1 Promille pro Stunde ab. Eine Dusche und
eine Tasse Kaffee reichen nicht aus, um wieder nüchtern zu werden.
Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen
Auch Fahranfänger sollten ihren teuer erworbenen Führerschein
nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Seit Jahren gilt für
Fahranfänger, und hier insbesondere für Fahranfänger unter dem 21.
Lebensjahr, eine 0,0 Promille-Grenze. Neben empfindlichen Strafen
droht dieser Personengruppe eine kostspielige Nachschulung.
Autor:Lokalkompass Goch aus Goch |
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