April April oder was: Infotafel in Weeze sorgte für Verwirrung

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"Man könnte da Kinder Fußball spielen lassen": Eine Infotafel am Weezer Cyriakusplatz sorgte für Verwirrung. Stadt Weeze will selbige nun entfernen.

Am Cyriakusplatz hatte die Stadt Weeze in der vergangenen Woche eine Infotafel errichtet, die Autofahrer daran erinnern sollte, das sie vor dem Parken eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe platzieren sollten. "Parkscheibe gestellt?" wurden diese auf dem Schild gefragt. "Ist ein netter Witz", äußerte sich hierzu ein Fahrlehrer (Name der Redaktion bekannt), der nicht namentlich genannt werden möchte. "Das ist ein Missbrauch von Verkehrszeichen, denn im verkehrsberuhigten Bereich, auf den das auf der Tafel integrierte "Spielstraßen"-Schild hinweist, gilt ja bekanntlich Schritttempo (4 bis 7). Darüber prangt die Abbildung des Verkehrsschildes "20-Zone". Wie passt das zusammen?" wundert sich der Fahrlehrer und ergänzt: "Theoretisch hätte man am Cyriakusplatz Kinder Fußball spielen lassen können." Die Stadt Weeze sagte auf Nachfrage der Redaktion, dass die Tafel, die Autofahrer informieren und an die Parkscheibenpflicht erinnern wollte ihren Zweck nun erfüllt hätte und nun entfernt werden würde.

Hintergrund: Parken im Weezer Ortskern soll demnächst nur mit Parkscheibe möglich sein. Wie bei der Sitzung des Bauausschusses am vergangenen Dienstag bekannt wurde (Tagesordnungspunkt „Veränderung im verkehrsberuhigten Bereich“), soll der Bereich zum „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ werden.
Bislang war der Bereich Wasserstraße/Alter Markt/Kirchplatz und Schmiedestraße mit entsprechenden Verkehrsschildern als +verkehrsberuhigter Bereich, im Volksmund auch „Spielstraße“ genannt, ausgewiesen gewesen: Ein rechteckiges, blaues Schild, auf dem ein Ball spielendes Kind, ein Auto sowie ein Haus zu sehen sind. Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge war auf Schritttempo limitiert gewesen. Parken war mit einer Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen gestattet.
Nun müssen auf Verlangen der Bezirksregierung die besagten Schilder in der Ortsmitte (siehe Foto außen) „angepasst“ werden, da der Bereich von Passanten vornehmlich zur Erledigung von Besorgungen genutzt würde.
In einem als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ausgewiesenen Areal gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern.

Autor:

Marjana Križnik aus Düsseldorf

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