Kreis Kleve hat 7-Tage-Inzidenz von 35,2 erreicht
Ab Montag droht ein Bußgeld von 250 Euro bei Festen mit über 25 Personen
Aufgrund der 7-Tage-Inzidenz von 35,2 hat der Kreis Kleve am Samstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die besagt, dass im Kreis Kleve die Gefährdungsstufe 1 erreicht wurde, da sich das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen oder ähnliches zurückzuführen oder einzugrenzen ist.
Es kann nicht gesichert festgestellt werden, so heißt es aus der Kreisverwaltung, dass in einzelnen Gemeinden im Kreis Kleve das Infektionsgeschehen signifikant unterhalt des Grenzwerts von 35 liegt und eine Verbreitung des Infektionsgeschehens in diesen Gemeinden ausgeschlossen erscheint. Die Feststellung der Gefährdungsstufe 1 kann erst aufgehoben werden, nachdem die 7-Tage-Inzidenz von 35 über einen Zeitraum von sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Daher ist derzeit keine Befristung der Allgemeinverfügung möglich.
Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 im Kreis Kleve treten im Kreisgebiet gemäß Coronaschutzverordnung folgende Regelungen in Kraft:
An Festen aus herausragendem Anlass dürfen ab Montag höchstens 25 Personen teilnehmen. Der Mund-Nasen-Schutz muss in geschlossenen Räumen bei Veranstaltungen auch am Sitz- oder Stehplatz getragen werden. Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig (hier lässt das Gesetz wenige, eng definierte Ausnahmen zu). Die Pflicht zum Mindestabstand von 1,5 Metern wird ausgeweitet – viele bisher im Gesetz bestimmten Ausnahmen greifen nicht mehr. Weitere Einschränkungen können in Absprache mit Landesbehörden festgesetzt werden.
Mit der Feststellung des Erreichens der Gefährdungsstufe 1 im Kreis Kleve gilt bei Verstößen gegen die neuen Regelungen ein neuer Bußgeldkatalog. So müssen beispielsweise Gäste, die an einem Fest mit mehr als 25 Personen teilnehmen, mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.
Die neue Coronaschutzverordnung vom 17. Oktober 2020 ist auf den Seiten des Landes NRW einsehbar. Der Text der Allgemeinverfügung vom 17. Oktober 2020 wurde auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de – Homepage: Button „Bekanntmachungen“).
Autor:Franz Geib aus Goch |
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