Wenn Raubrittertum gesetzlich geschützt wird

Wie die Wegelagerer stehen sie versteckt hinter Büschen und Bäumen, ausgerüstet mit aller erdenklichen Technik einzig mit dem Ziel, dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Begriff “Verkehrsüberwachung“ dient hier nur als Vorwand und legitimiert diese Vorgänge, deren Sinnhaftigkeit oftmals angezweifelt werden muss.

Oder es werden feste Geräte installiert, die stündlich hunderte oder gar tausende von Bildern anfertigen und deren Investition sich schon nach kürzester Zeit amortisiert. Wohl kaum eine Investition wird eine derartige Rendite ab, wie eine Falle an der richtigen Stelle und der Einnahmeerfolg ist „gesichert“. Dabei liegt der Schwerpunkt der „Zweckmäßigkeit“ nicht auf Verkehrsüberwachung mit dem Ziel der Gefahrenabwendung und dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, sondern einzig darin, die Kassen der Gemeinden oder Kreise zu füllen.

Der Begriff „Radarfalle“ kommt nicht von ungefähr und insbesondere das Wort „Falle“ deutet schon darauf hin, dass hier jemand zu einer Tat gelockt werden soll, die einem Anderen Vorteile bringt. An Orten, wo man sich wirklich fragen muss, wieso hier Geschwindigkeitsbeschränkungen überhaupt notwendig sind und deshalb zum schnelleren Fahren geradezu einladen. Und genau aus diesem Grund sind es widerwärtige und verabscheuungswürdige Fallen!!

Zudem ist es zweifelhaft, ob überhaupt „Bildaufnahmen von Betroffen ohne ihr Wissen“ angefertigt werden dürfen. Geregelt wird das nach §100 StPO, Artikel 1, Absatz 1, der ursprünglich aus der Terroristenbekämpfung stammt und einfach auf die Verfolgung von Verkehrssündern übertragen wurde.

Foto: Rainer Sturm, Pixelio, zur Veröffentlichung freigegeben

Es spricht nichts gegen sinnvolle Verkehrsüberwachung, die dem Schutz des Gemeinwohls dient und um Raser, die Menschenleben gefährden und sich rücksichtslos an keine Verkehrsregeln halten, zu maßregeln. Wie die Selbstmörder rasen sie oftmals über die Autobahnen und Bundesstraßen als wäre ihnen ihr eigenes Leben völlig gleichgültig. Oder durch geschlossene Ortschaften mit quietschenden Reifen und dabei die Musikanlage auf vollste Lautstärke gedreht, so dass einem Angst und Bange wird. Zudem erfasst einen noch der Zorn und man wünscht sich nichts mehr, als dass diese Irren geblitzt würden.
Dabei verspürt man sogar Lust bei dem Gedanken, sie würden sich den Hals brechen!

Doch leider besteht bei diesen gemeingefährlichen Dummköpfen auch die Gefahr für Leib und Leben der Mitbürger. Und da ist eine Verkehrsüberwachung sogar dringend notwendig und die Strafen können gar nicht hoch genug sein!

Doch es besteht schon ein erheblicher Unterschied, ob jemand bewusst das Gaspedal hindurchdrückt und dabei seine Mitbürger für ihn völlig egal sind, oder ob jemand durch Dösigkeit und darum, weil ihm Verkehrsfluss und gut ausgebaute Straßen verführen, geringfügig über das vorgegebene Geschwindigkeitsmaß hinausgehen zu lassen, wie es ein Jeder von uns fast täglich tut. Wo 70 steht, fährt man knapp 80 mit dem Wissen, dass der Tacho eh immer etwas mehr anzeigt, als die eigentliche Geschwindigkeit. Machen wir uns doch nichts vor!
Zudem muss der Fahrer auch schon mal auf die Straße schauen und nicht nur auf den Tacho. Insofern wird es immer kleine Abweichungen geben.

Und genau auf diesen Markt von Autofahrern zieht dieses widerwärtige System doch ab!!

Besonders schlimm ist, wenn in manchen Gemeinden sogar Prämien für „gute Arbeit“ ausgelobt werden oder eine Sollvorgabe besteht, die es zu erfüllen gilt. Beamten oder Angestellte der Gemeinden bekommen dann heftigen Ärger, wenn sie diese Vorgaben nicht erfüllen und werden psychologisch unter Druck gesetzt und dabei wird ihnen indirekt Versagen vorgeworfen. Besonders in den letzten Wochen häufen sich die Beiträge zu diesem Thema im Fernsehen, wobei sich die Verantwortlichen beinahe hilflos immer wieder auf Verkehrsüberwachung und Sicherheit berufen. Wie unangenehm ihnen konkrete Fragen hierzu sind und wie sie sich dann winden, wie die Aale, ist dabei nicht zu übersehen.

Alle diese Vorgänge der Abzocke sind für mich schon strafbare Handlungen! Handlungen, die vom Gesetz geschützt ausgeführt werden!!

Man darf sich nicht wundern, wenn einige Bürger durch diese Abzocke ohnmächtige Wut auf Polizei und Ordnungskräfte bekommen. Und wenn sich diese Wut dann später einmal bei Demos oder anderen Gelegenheiten entlädt und es so manchem Chaoten Lust bereitet, Polizisten zu bespucken und zu beleidigen, dann könnte es auch eine Folge des Hasses sein, der sich durch Habgier der Städte und Gemeinden gegenüber ihrer Bürger aufgebaut hatte.

Zur Abzocke missbrauchte Polizisten werden dann zum Ableiter für Wutattacken. Wie stand letztlich im Internet: Wer kommt mit, zum Bullen klatschen..?

Foto: Arno Bachert, Pixelio, zur Veröffentlichung freigegeben

Autor:

Kurt Nickel aus Goch

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