Nach einem weiteren schweren Unfall mit dem Fahrrad reicht es jetzt
Kreis-Polizei will Verstöße im Verkehr stärker ahnden
Am Montag verletzte sich eine 57-jährige Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall auf der Klever Straße in Goch. Erst am 30. April war es in Straelen zu einem Unfall gekommen, bei dem eine 85-jährige Pedelecfahrerin schwere Verletzungen erlitt, am 26. April starb ein 82-jähriger Radfahrer nach einem Zusammenstoß mit einem PKW. Aufgrund der besorgniserregenden Häufung von Unfällen unter Beteiligung von Radfahrern hat die Kreispolizeibehörde Kleve den Monat Mai zum "Fahrrad-Monat" erklärt.
Goch/Kreis Kleve. Der Unfallhergang am Montag: Gegen kurz vor 16 Uhr fuhr die 57-jährige Gocherin laut Zeugen vom Parkplatz eines Supermarktes und bog nach links auf den Radweg Richtung Bahnhofstraße ab. Sie wollte dann die Klever Straße über einen dortigen Fußgängerüberweg überqueren. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem PKW eines 34-Jährigen aus Oberhausen, der auf der Klever Straße in Richtung Bahnhofstraße unterwegs war. Die Radfahrerin zog sich bei der Kollision schwere Verletzungen zu und wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht. Die Frau trug während des Unfalls einen Fahrradhelm, Lebensgefahr bestand nicht. Der Autofahrer blieb unverletzt.
Das jüngste Beispiel reiht sich in eine Folge von mehreren Verkehrsunfällen, bei denen in den letzten Wochen Zweiradfahrende auf Kreisgebiet schwer und in einem Fall sogar tödlich verletzt wurden. Auch die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2020 belegt in Zahlen, dass Handlungsbedarf besteht: Die Zahl der verunglückten Pedelecfahrenden hat sich beispielsweise von 65 in 2019 auf 133 im letzten Jahr verdoppelt. "Das allein war uns Anlass genug, den Schutz dieser Verkehrsteilnehmer innerhalb der Unfallprävention für das laufende Jahr zu einem besonderen Schwerpunkt zu machen", erklärt Achim Jaspers, Polizeirat und Leiter der Direktion Verkehr. Aus demselben Grund hat die Polizei im Kreis Kleve nun den Monat Mai zum Fahrrad-Monat erklärt, Pedelecfahrende sind in diesen Begriff eingeschlossen. "Das bedeutet, wir werden künftig bei allen festgestellten Verstößen von sowie gegenüber Radfahrenden konsequent einschreiten und diese auch entsprechend ahnden", sagt Jaspers.
Die Polizei hat dabei einerseits das Fehlverhalten der Radfahrenden im Blick.
Oftmals bringen sie sich selbst in gefährliche Situationen, manchmal ohne es zu wissen. Dazu zählt etwa das Benutzen des Radwegs auf der falschen Straßenseite: Autofahrer schauen an Einmündungen verstärkt nach links und rechnen weniger mit kreuzenden Radfahrern von rechts. Andererseits legen die Einsatzkräfte den Fokus auf falsches Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer, das für Radfahrende zur Gefahr werden kann. Anfahren vom Fahrbahnrand ohne Blick in den Spiegel und über die Schulter, das Missachten von Vorfahrtsregeln - das sind zwei Beispiele für Situationen, in denen Radfahrende von Fahrzeugen erfasst werden. "Rad- und Pedelecfahrende haben keine Knautschzone. Sind sie an Unfällen beteiligt, erleiden sie oftmals schwere Verletzungen. Wir erhoffen uns daher mit diesen und künftigen Maßnahmen einen positiven Effekt auf die Unfallzahlen", so Direktionsleiter Jaspers. Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Verwarn- oder Bußgelder seien deshalb auch mit der nötigen Aufklärungsarbeit verbunden. "Wir wollen erreichen, dass sich Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmer mit verstärkter Rücksicht auf einander im Straßenverkehr bewegen."
Autor:Lokalkompass Goch aus Goch |
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