Kneipen-Zwist in Goch: Der Ton wird rauer

Ralf Jansen (Mitte) und seine beiden Rechtsbeistände Jan-Henning Schulte (links) und Andreas Frerichs wollen die Genemigung für den Schankbetrieb in der sHansibar erstreiten.
  • Ralf Jansen (Mitte) und seine beiden Rechtsbeistände Jan-Henning Schulte (links) und Andreas Frerichs wollen die Genemigung für den Schankbetrieb in der sHansibar erstreiten.
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Der Streit um die Gaststätte "sHansibar" verschärft sich. Am Donnerstag luden der Betreiber und Inhaber Ralf Jansen und seine Rechtsbeistände Andreas Frerichs und Jan-Henning Schultes zum zweiten Pressegespräch, weil sich nach wie vor nichts tut in Sachen Aufhebung der Schließung durch die Stadt. "Dabei haben wir alle Vorgaben erfüllt!", beschwert sich der Unternehmer.

VON FRANZ GEIB

Goch. Zur Erinnerung: Im Februar lag Ralf Jansen noch eine Genemigung für die nach einem Umbau eröffnete "sHansibar" (ehemals Rinkenhöfchen) vor, ein paar Monate später im Juli verfügte die Stadt Goch die Schließung der Kneipe. Der Vorwurf: Bei der "sHansibar" handele es sich um ein Tanzlokal, die Genehmigung gelte aber nur für eine Schankwirtschaft. Tatsächlich soll es mehrere Beschwerden wegen Lärmbelästigung gegeben haben, hätten Gäste zur Musik getanzt, sei ein Türsteher eingesetzt worden und habe ein DJ Musik aufgelegt. Nach Meinung der Stadt waren dies alles Zeichen dafür, dass die Gäste hier nicht allein zum Trinken und Klönen herkämen, sondern um sich rhythmisch zu bewegen, woraufhin sie nach mehreren Gesprächen und Androhungen die Schließungsverfügung rausschickte, die auch vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde, wogegen Ralf Jansen über die Kanzlei Schlösser + Baumann Klage erhoben.
Mitte September gab es noch einmal ein Gespräch mit der Stadt, um eine Lösung zu suchen und zu finden. "Die Stadt hat uns hier signalisiert, dass alles machbar sei, wenn wir die Klage zurücknehmen würden", erinnern sich Ralf Jansen, Andreas Frerichs und Jan-Henning Schultes unisono, doch dann sei es erst richtig losgegangen: "Uns wurde unter anderem mitgeteilt, dass Faxmitteilungen nicht richtig zugestellt wurden, weil sie falsch adressiert seien. Das Ganze gipfelte darin, dass wir ein Konzept entwickeln sollten, dabei wollten wir nur die Genehmigung für eine Schankwirtschaft."
Vorschläge wie eine digitale Messanlage, um den Lärmpegel innen runterzufahren, eine weitere Servicekraft draußen, die die rauchenden Gäste zur Ruhe mahnen würde oder ein Zelt gegen den Schallschutz hätten allesamt nicht die Zustimmung der Stadt gefunden."Da ist uns bewusst geworden, dass man uns an der Nase herumführen wollte", so Andreas Frerichs. Darüberhinaus erhärtete sich bei den Verantwortlichen der Verdacht, dass die Stadt vieles am Wirt der sHansibar festmache: "Uns hat man zu verstehen gegeben, dass die Genehmigung leichter zu bekommen sei, wenn Hansi Domke aus dem Spiel gelassen würde." Dieser soll mit einem "unglücklichen" Post in den sozialen Medien den Unmut der Stadt zusätzlich geschürt haben. Jetzt reicht es Ralf Jansen und seinen beiden Rechtsvertretern, sie wollen gleiches Recht für alle. Beim jüngsten Pressetermin wurden darum schwere Geschütze aufgefahren. In einem Interview, dass Sascha Ruelfs in Vertretung mit Anwohnern führte, die sich angeblich über den Lärm beschwerten, gab ein Gocher oder Gocherin an, dass er/sie quasi zur Beschwerde gedrängt wurde. In einem Ton-Mitschnitt (die Worte klangen stark verzerrt und es war nicht eindeutig auszumachen, ob sie von einer Frau oder einem Mann gesprochen wurden) hieß es: "... Und dann hat er gesagt: Gut, sie haben ja auch noch Knöllchen beim Ordnungsamt noch liegen, die noch nicht bezahlt sind. Die könnten wir vergessen, wenn wir sagen sHansibar, also es hieß, dass die zu laut sind."
Hierzu nahm die Stadt am Freitag wie folgt Stellung: "Die Behauptung, die Stadt habe versucht, Anwohner zu Beschwerden über Lärmbelästigungen zu nötigen, ist absurd und falsch. Erst recht entbehrt die Behauptung jeder Grundlage, ein städtischer Mitarbeiter habe sozusagen als Gegenleistung für eine Beschwerde den Erlass von "Knöllchen" angeboten. Hierfür gibt es außer einer dreisten Behauptung unter Berufung auf einen anonymen Auskunftgeber keinerlei Anhaltspunkte oder Beweise. Da diese Behauptung einen schweren Vorwurf mit straf- und disziplinarrechtlichen Folgen beinhaltet, wird die Stadt diese einer intensiven auch rechtlichen Prüfung unterziehen." Im weiteren Verlauf stellt die Stadt ihre Sicht der Situation dar: 
"Die Stadt Goch hat Herrn Jansen antragsgemäß eine Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte erteilt. In der Folgezeit musste festgestellt werden, dass in der Gaststätte Tanzveranstaltungen stattfanden, die von der Erlaubnis ausdrücklich nicht gedeckt waren. Mehrfache schriftliche Beanstandungen und Mahnungen hat Herr Jansen unbeachtet und unbeantwortet gelassen. Daraufhin ist die Erlaubnis widerrufen worden. Irgendwelche Lärmbelästigungen spielten hierbei keine Rolle.
Gegen diese Entscheidung ist Herr Jansen gerichtlich vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag des Herrn Jansen zurückgewiesen und der Stadt Goch in allen Punkten Recht gegeben.
Sodann hat Herr Jansen durch seine Rechtsvertreter das Gespräch mit der Stadt Goch gesucht. Für eine von ihnen gewünschte Einigung sah die Stadt wegen des laufenden Gerichtsverfahrens und der eindeutigen gerichtlichen Entscheidung keinen Anlass. Vielmehr wurde Herrn Jansen nahegelegt, eine neue Erlaubnis einschließlich durchzuführender Tanzveranstaltungen zu beantragen. Dies ist sodann erfolgt, unter anderem mit dem Inhalt, künftig jährlich eine bestimmte Anzahl von Tanzveranstaltungen durchführen zu wollen. Dieser Antrag wird, wie jeder andere auch, durch die zu beteiligenden Fachämter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und sodann beschieden werden.
Herrn Jansen sind weder irgendwelche Zusagen gemacht, noch von ihm irgendwelche Zugeständnisse abverlangt worden. Die Behauptung, die Stadt habe ihr Verhalten und angebliche Zusagen davon abhängig gemacht, dass Herr Jansen die Klage zurücknehme, ist falsch. Hierzu bestand hinsichtlich der eindeutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und der sich daraus ergebenden Aussichtslosigkeit der Klage des Herrn Jansen auch kein Anlass. Außerdem werden die Rechtsvertreter des Herrn Jansen wissen, dass rechtsverbindliche Zusagen der Stadt im Verwaltungsverfahren schriftlich erfolgen müssen.
 "Ich werde so lange streiten, bis ich mein Recht bekomme", kündigte Ralf Jansen an.

Autor:

Franz Geib aus Goch

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