„Goch – Miteinander Stadt“ Aber bitte ohne Kinder ?!

Vorbemerkung: Es handelt sich bei diesem Artikel um die Sicht der Betreiberin der Spielwiese in Pfalzdorf. Einfache Tagesmütter, die keine Großraumtagespflege anbieten dürfen, sind von der Vergabepolitik des Jugendamtes scheinbar nicht betroffen, genausowenig Tagesmütter, die Tageskinder haben, die nur 10 Stunden pro Woche kommen.

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Goch: Es rumort seit Monaten gewaltig zwischen dem Jugendamt der Stadt Goch und den Tagesmüttern in der Stadt Goch. Nachdem einerseits die Vergütung der Tagesmütter teilweise reduziert werden sollten, bahnen sich noch mehr Schikanen an, die sich Mitarbeiter des Jugendamtes offensichtlich willkürlich einfallen lassen, um antragstellende Mütter abzuwimmeln und ihnen unter sehr bedenklichen Gründen eine Tagespflege für ihre Kinder unmöglich zu machen.

Danijela Otovic, Inhaberin der „Die Spielwiese“ in Goch-Pfalzdorf, betrachtet mit zunehmender Sorge die Entwicklungen, die die Neuaufsetzung der „Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Goch“ mit sich bringen. Bei einer Umstrukturierung im Jahre 2009 wurde im Gespräch mit dem damaligen Jugendamtsleiter Thissen das Konzept der Spielwiese sogar an die Anforderungen der Stadt Goch angepasst. „Bis Ende 2010 hatten wir eine geradezu vorbildliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt“, so Otovic, doch mit einer neuen Leitung im Jugendamt rollen nun auch nie da gewesene Probleme auf sie zu.

Das Jugendamt genehmigt den Müttern nur noch unter extremen Auflagen Betreuungsstunden, behinderte und ausländische Kinder werden unter Vorgabe fadenscheiniger Gründe abgelehnt, Mütter werden in kommunale Einrichtungen verwiesen mit der bewussten Falschaussage, dass die Spielwiese voll belegt sei. Die Leitung des Jugendamtes verweigert Otovic seit Monaten die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches und Müttern wird wörtlich gesagt: „Wir werden alles tun, damit Sie nicht in die Spielwiese gehen.“

„Man muss sich einmal diese Diskriminierung vorstellen: Ein Vater, der in Nachtschicht arbeitet, bekommt vormittags keine Betreuungsstunden gewährt, da er ja zuhause sei. Die Mutter arbeitet tagsüber und der Vater benötigt dringend Schlaf. Oder noch viel schlimmer: Ein Kind darf monatelang 30 Stunden wöchentlich in unsere Einrichtung gehen und nur weil seine Mutter plötzlich unverschuldet arbeitslos wird, wird das Kind sozial ausgegrenzt und darf nicht mehr in den ihm bekannten und lieb gewordenen Kindergarten gehen! Das ist mehr als ungerecht, gleicht einer sozialen Ausgrenzung in extremer Dimension“, so Otovic.

Das mit dem Jugendamt seinerzeit abgestimmte Konzept der „Spielwiese“ sieht vor dass Kinder von 07:00 -13:00 Uhr oder sogar 07:00 – 15:00 Uhr wie in einem richtigen Kindergarten betreut werden. Die pädagogischen Erfolge seien enorm, so die Inhaberin.

In der Spielwiese Pfalzdorf arbeiten mittlerweile 7 selbstständige Pädagogen und ein Tagesvater in drei Großraumtagespflege-Gruppen. Zwei davon in Pfalzdorf, eine in Asperden. Die Nachfrage ist bisher riesig, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt vorbildlich.

Doch nun ist alles anders. Das Jugendamt tritt aus unbekannten Gründen in eine wahre Boykotthaltung. „Trotz telefonischer und schriftlicher Nachfrage gab es keine Antwort oder Stellungsnahme. Terminabsprachen wurden verweigert. Außerdem werden Mütter, die ihr Kind bei uns unterbringen wollen, an andere Grossraumtagespflegestellen bzw. Tagesmütter verwiesen mit der Falschaussage, dass unsere Einrichtung keine freien Plätze ab Sommer 2011 mehr anbieten könne!“ klagt Otovic an. Mittlerweile ist für sie und alle anderen Pädagogen die in der Spielwiese arbeiten, die Messlatte erreicht, sie haben gegen die einzelnen Mitarbeiter Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und den Bürgermeister, den Landrat, das Landesjugendamt und auch die Politiker schriftlich in Kenntnis über das gesetzeswidrige Verhalten beim Jugendamt Goch gesetzte.

„Es kann nicht rechtens sein, dass die zuständige Sachbearbeiterinnen Müttern die Förderung verweigert, weil diese ein behindertes Kind haben, welches angeblich kein Recht auf Förderung hat, ein ausländisches Kind ablehnt, weil die Mutter nicht Erwerbstätig sei und Integration kein Sonderfall wäre. Unserer Ansicht nach sind das sehr grenzwertige Aussagen, die an Diskriminierung grenzen und gegen unser Grundgesetz, wonach jeder Mensch gleich ist, verstoßen.“

Das große Problem ist, dass in den Richtlinien, an denen sich die Mitarbeiter orientieren, nirgendwo explizit aufgeführt ist, an was wir uns „Alle“ halten müssen.
Eine Arbeit suchende Mutter bekommt neuerdings nur noch 10 Betreuungsstunden bezahlt und kann somit theoretisch nicht auf Arbeitsuche gehen, denn streng gesehen, steht sie dem Arbeitsmarkt nur 10 Stunden pro Woche sicher zur Verfügung. Ebenso werden Kinder aufs Äußerste diskriminiert, die bisher in den Genuss einer Betreuung und somit Förderung kamen, jetzt mit der neuen Richtlinie hat das Geschwisterkind keinen Einlass in die Kindertagespflege mehr.

Das Jugendamt äußerte sich bisher zu diesen gravierenden Vorwürfen nicht. Es bleibt zu hoffen, dass die eingereichten Beschwerden etwas Bewegung in die Sache bringen.

Die Bundesregierung gibt viel Geld dafür aus, dass Kindern aus sozial schwachen Familien die Möglichkeit der sozialen Teilhabe gegeben werden kann, die Stadt Goch rühmt sich in ihrem eigenen Slogan für „miteinander Stadt“. Die derzeitige Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege spricht hier jedoch eine deutlich andere Sprache!

Autor:

Steffi Wagner aus Goch

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