Unfallkommission Kreis Kleve beschließt zwei Überholverbote auf Bundesstraßen
Neue Regeln für die Bundesstraße 9 zwischen Wallfahrtsstadt Kevelaer und Geldern sowie die Bundesstraße 58 zwischen Geldern und Issum
Die Unfallkommission des Kreises Kleve hat zwei Maßnahmen beschlossen, um die Verkehrssicherheit im Kreisgebiet zu erhöhen. Beide Maßnahmen sind Überholverbote aufgrund bekannter Gefahrenlagen.
Eine Maßnahme betrifft die Bundesstraße 9 – Gelder Dyck / Klever Straße – zwischen der Wallfahrtsstadt Kevelaer und Geldern. Das zweite Überholverbot betrifft die Bundesstraße 58 – Weseler Straße – zwischen Geldern und Issum.
Beide Strecken sind seit längerem unfallauffällig. Eine maßgebliche Unfallursache ist das Überholen bei unklarer Verkehrslage in Verbindung mit Abbiegeverkehr. Die Verkehrszeichen wurden durch den Landesbetrieb Straßen.NRW bereits bestellt. Sobald diese geliefert werden, können diese Verkehrszeichen aufgestellt werden.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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