Hilfe für Senioren
Pflegegelder werden nicht abgerufen
Seit dem 1. Januar 2017 haben nach § 45 b Sozialgesetzbuch Personen bereits ab dem 1. Pflegegrad einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese monatlichen 125,- € sind zweckgebunden. Damit können pflegende Angehörige in der täglichen Betreuung entlastet und unterstützt werden. Das Angebot stellt daher eine sinnvolle Ergänzung zum Pflegedienst dar. So bleibt auch Zeit für kleine Gespräche, Koch-und Essensbegleitung, Einkauf, Haushalt oder auch die Begleitung zum Arzt oder...