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Sehr geehrte Leser, EINE FRAGE - EINE ANTWORT Wenn der Muezzinruf zur freien Religionsausübung (laut Grundgesetz) gehört, warum wird dann dieses "Recht" nicht von allen moslemischen Gemeinden in Deutschland (z,B. Köln,Duisburg usw.) ausgeübt ? Von Europa (ebenfalls freie Religionsausügung) mal ganz abgesehen. Mit freudlichem Nachdenken Bodo Alexander
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