Sieg oder Niederlage?

Der Ausbau der Autobahn A 43 zwischen Recklinghausen und Herne kann fortgesetzt werden. Das ist der Kern des Urteils, das vom Oberverwaltungsgericht Münster am 28. April nach siebenstündiger Verhandlung verkündet wurde.

Interessant dabei ist, dass sowohl die Kläger, die mehr Lärmschutz einforderten, als auch die Bezirksregierung Münster, die dieser Forderung nicht nachgeben wollte, besagtes Urteil als "Erfolg" bezeichnen. Tatsache ist, dass die Kläger vor Gericht Recht erhielten, die Bezirksregierung Nachbesserungen in Sachen Lärmschutz vornehmen muss. Auch wenn die Bezirksregierung das Urteil selbst als Beleg für eine "gute Arbeit" betrachtet.

Interessant ist dabei ein Teil der Urteilsbegründung. Die Richter meinten nämlich, dass der Lärmschutz verbessert werden müsse, da mit einer höheren Lärmbelästigung als erwartet gerechnet werden müsse. Dies sei auch eine Folge davon, dass der A 52-Lückenschluss bei Gladbeck auf sich warten lasse.

So wirken sich also die "Gladbecker Grabenkämpfe" sogar auf den überregionalen Autobahnverkehr aus. Ist das ein Erfolg oder nicht? Vielleicht kann ja ein Gericht über diese Frage befinden.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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