Hitzige Diskussion um "Schutzstreifen"
Gladbeck. „Unser Ziel ist ein kommunales Verkehrsklima im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme. Hierzu müssen wir die nötige Verkehrsinfrastruktur schaffen. Schutzstreifen für Fahrradfahrer gehören selbstverständlich ins fahrradfreundliche Gladbeck,“ macht Baurat Tum deutlich: „Wir nehmen die aktuelle Diskussion zum Anlass, künftig noch früher und intensiver über geplante Änderungen im Straßenraum zu informieren und diese umfangreich zu erläutern.“
„Gladbeck soll noch fahrradfreundlicher werden. Die verkehrssichere Führung hat dabei oberste Priorität. Die Verkehrsunfallforschung bestätigt, dass es gerade für Fahrradfahrer wichtig ist, von den Autofahrern gesehen zu werden. Und das werden sie am besten auf der Fahrbahn,“ so Thomas Ide, Verkehrsplaner bei der Stadt.
„Die Irritationen um die durchgeführten Schutzstreifen-Markierungen verwundern mich. Bereits seit Ende der 1980er Jahre gibt es in Gladbeck Schutzstreifen für Fahrradfahrer. Sie wurden damals in der Tunnelstraße zwischen Feldhauser- und Dorstener Straße aufgebracht. Im Laufe der Jahre kamen viele weitere hinzu: beispielsweise in der Gildenstraße, Hegestraße, Josefstraße, Beethovenstraße, Frentroper Straße, Schultenstraße, Roßheidestraße. Natürlich ist das auch in vielen Nachbarstädten so,“ so Baurat Tum.
Die durchgeführten Schutzstreifen-Markierungen haben sich nicht nur nach Einschätzung der Verwaltung bewährt. Auch die Polizei bescheinigt, dass es sich hierbei um eine sinnvolle und sichere Führung des Radfahrers handelt. Bei der städtischen Radverkehrsplanung ist die Polizeidienststelle immer beteiligt.
„In der Postallee und der Tunnelstraße mussten allgemeine Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Bei dieser Gelegenheit haben wir geprüft, ob Veränderungen unter anderem auch bei der Radwegeführung erforderlich sind. Für den Radverkehr hat es in den letzten Jahren Änderungen der Straßenverkehrsordnung und der fachlichen Richtlinien gegeben. So dürfen z.B. aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen gezwungen werden, Radwege zu nutzen. Und zwar nur dann, wenn es an dieser Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs „erheblich übersteigt“. Die Beschilderung vorhandener Radwege muss somit überprüft werden,“ erläutert Baurat Tum.
Und Thomas Ide fügt hinzu: „In der Postallee haben wir deshalb die Benutzungspflicht für die vorhandenen Radwege aufgehoben. In der Praxis bedeutet dies, dass Radwege, die kein „blaues Fahrradweg-Schild“ mehr haben, von den Fahrradfahrern weiterhin befahren werden können, aber nicht müssen. Der Fahrradfahrer darf dann auch die Fahrbahn benutzen.
Und auf der Fahrbahn ist er sicherer unterwegs, wenn sein Bereich deutlich markiert ist; dazu können Schutzstreifen angelegt werden. Dem Fahrradfahrer weist die Markierung seinen Verkehrsraum zu, dem Autofahrer verdeutlicht sie, dass sich Fahrradfahrer erlaubtermaßen in der Fahrbahn bewegen dürfen. Eine Benutzungspflicht bedeutet der Schutzstreifen allerdings für den Fahrradfahrer nicht.“
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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