"Entwarnung" aus dem Rathaus: In Gladbeck wird es (vorerst) kein Dieselfahrverbot geben

Gladbeck Dieselbesitzer können (vorerst) aufatmen: Die Stadt sieht keine "Notwendigkeit" für die Verhängung eines "Dieselfahrverbotes". | Foto: Pixabay
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Gladbeck. Die - aus der Sicht von Besitzern von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor - gute Nachricht vorab: Für das Stadtgebiet von Gladbeck erwartet die Stadtverwaltung Gladbeck kein "Dieselfahrverbot".

Denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, Diesel-Fahrverbote in Städten zu erlauben, hat auch bei Gladbecker Dieselbesitzern Verunsicherung ausgelöst. Dafür zeigt man im Rathaus absolut Verständnis: „Dies ist nachvollziehbar. Insbesondere machen sich jetzt Firmen, Handwerker und Taxifahrer Sorgen.“ Die Stadt sieht sich aktuell aber nicht von möglichen Fahrverboten betroffen.

Grenzwertüberschreitungen hat es nach Angaben aus dem Rathaus in der Vergangenheit an der Mess-Stelle an der Grabenstraße gegeben. Hier wurden 2016 im Jahreswert 43 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter gemessen, der Grenzwert liegt bei 40. Für 2017 liegen die Zahlen noch nicht vor.

Am Willy-Brandt-Platz ist man davon überzeugt, dass der Hauptgrund für die Luftbelastung die dort stark befahrene B224 sei, die aber nicht in städtische Zuständigkeit falle. Dort dürfe die Stadt deshalb auch gar kein Fahrverbot aussprechen. Und innerstäd-tische Fahrverbote würden nach Ansicht der Verwaltung gegen die Luftbelastung durch die B 224 nicht grundlegend helfen.

"Deshalb hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung erneut die städ-tische Forderung bekräftigt, die Bundesstraße in die Umweltzone aufzunehmen. Dies hat die Stadt Bundesverkehrsministerium und Bezirksregierung mitgeteilt. Darüber hinaus hat die Stadt in diesem Bereich bereits mehrere Maßnahmen zur Schadstoff-Reduzierung durchgeführt, beispielsweise eine Tempo-30-Zone auf der Grabenstraße und eine Optimierung der Ampelanlage," erläutert die Stadt Gladbeck in einer Mitteilung an die Presse.

Das Urteil aus Leipzig werde nun aber von der Stadtverwaltung geprüft. Derzeit gebe es jedoch keine Notwendigkeit, über innerstädtische Fahrverbote, bei der auch zunächst die Bezirksregierung als zuständige Behörde den Luftreinhalteplan ändern müsste, nachzudenken. Gladbeckêr Dieselbesitzer können (vorerst) aufatmen: Die Stadt sieht keine "Notwendigkeit" für die Verhängung eines "Dieselfahrverbotes".
Foto: Symbolbild

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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