Gladbecker Mottbruchhalde
STEAG will mit Bau des Windrades beginnen

Das umstrittene Windrad soll ab Mitte November gebaut werden. (Symbolbild)
  • Das umstrittene Windrad soll ab Mitte November gebaut werden. (Symbolbild)
  • hochgeladen von Oliver Borgwardt

Das Windrad auf der Mottbruchhalde nimmt Gestalt an: Bereits Mitte November sollen die Bauarbeiten beginnen, teilte die STEAG am heutigen Montag (2. November) mit. Der Bauzaun wird wohl bereits in dieser Woche errichtet.

Die Gladbeck Wind GmbH, Projekt- und künftige Betriebsgesellschaft der geplanten Windenergieanlage auf der Gladbecker Mottbruchhalde, hat in Abstimmungen mit ihren Gesellschaftern den formellen Baubeschluss für das Windrad gefasst. Nach der kürzlich erfolgten Baubeginnsanzeige gegenüber der Stadt Gladbeck werden die Bauarbeiten ab der KW 47 beginnen. Der genaue Startzeitpunkt sei noch von letzten Terminabsprachen mit den ausführenden Bauunternehmen abhängig, heißt es in einer Pressemitteilung. 

Dr. Markus Laukamp, Geschäftsführer der veramtwortlichen STEAG New Energies GmbH, erklärte: „Nach der bereits erfolgten Baubeginnsanzeige, mit der wir die Chance auf einen Baubeginn noch in diesem Jahr wahren wollten, haben wir noch einmal alle Aspekte des Projekts analysiert und bewertet. Dabei sind wir nun abschließend zu der Entscheidung gelangt, zu bauen.“

Bereits in dieser Woche soll ein Bauzaun im Bereich der Mottbruchhalde errichtet werden. „Der Zaun ersetzt den nach Ende der saisonalen Krötenwanderung in diesem Jahr nicht mehr benötigten Amphibienschutzzaun“, so Markus Laukamp. Die Aufstellung erfolgt in enger Abstimmung mit der Ruhrkohle AG, die zurzeit noch Eigentümerin der Halde ist.

STEAG sieht Klage gelassen entgegen

Dass die Stadt Gladbeck nach Eingang der Baubeginnsanzeige angekündigt hat, juristisch gegen den sofortigen Vollzug der rechtsgültigen Baugenehmigung vorzugehen, habe STEAG zur Kenntnis genommen. „Uns ist bewusst, dass die Stadt Gladbeck durch einen geltenden Ratsbeschluss angehalten ist, so zu handeln“, so Markus Laukamp. Man sei daher auch nicht überrascht oder irritiert, da dieser Schritt erwartbar gewesen sei.

"STEAG sieht der anstehenden juristischen Klärung zuversichtlich entgegen, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Rahmen von Eilverfahren Ende September klar zugunstendes Unternehmens und des Windrads geurteilt hatte", heißt es in der Pressemitteilung.

Dennoch möchte die Firma auch weiterhin mit der Bürgerschaft und der Politik Gladbecks im Dialog bleiben. Man hoffe, so die Akzeptanz des Windrads sowohl in der Kommunalpolitik als auch der Gladbecker Stadtöffentlichkeit zu erhöhen.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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