Kein "Verkaufsoffener Sonntag" in Gladbeck
Läden bleiben geschlossen

So - das Foto entstand im Jahr 2018 - wird es am Sonntag beim diesjährigen "Appeltatenfest" bestimmt nicht in der Gladbecker Innenstadt aussehen. | Foto: Archiv Kariger
  • So - das Foto entstand im Jahr 2018 - wird es am Sonntag beim diesjährigen "Appeltatenfest" bestimmt nicht in der Gladbecker Innenstadt aussehen.
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Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat dem Antrag von ver.di stattgegeben, so dass der gemeinsam von der Stadt Gladbeck und den Einzelhändlern geplante verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des etwas anderen Appeltatenfestes am 5. September nicht stattfinden kann.

„Es ist bedauerlich, dass das Gericht an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten hat und unseren Argumenten nicht gefolgt ist. Dass am Sonntag nun die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, ist besonders für den Gladbecker Einzelhandel sehr schade“, erklärt Bürgermeisterin Bettina Weist. Die Wirtschaftsförderung hat unmittelbar Kontakt zu den Einzelhändlern aufgenommen und über die Entscheidung des Gerichtes informiert.

Gemeinsam mit dem Einzelhandel hat sich die Stadt Gladbeck darauf verständigt, am Samstag, 4. September, dafür die Geschäfte länger geöffnet zu lassen. Die Geschäfte in der Innenstadt schließen an diesem Tag erst um 19 Uhr

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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