Christliche Nächstenliebe nur im Namen.
KKEL verliert weiteren Prozess - Mitarbeiter erstreiten höhere Abfindungen
Wie in der Presse vor einiger Zeit schon berichtet wurde, wollte die KKEL GmbH Ende März 2020 vier Bereiche, EDV, Speisenversorgung, Hygiene und Labor komplett schließen und 100 Mitarbeiter entlassen. Darunter auch viele Beschäftigte im Gladbecker St. Barbara Hospital. Die Mitarbeiter erzielten nun vor dem Arbeitsgericht einen Sieg, vertreten durch den Rechtsanwalt Martin Löbbecke. Nicht der erste Erfolg, den er gegen den Krankenhausträger bisher verbuchen konnte.
Der Bürgermeister hatte in einem Kommentar dazu Ende März dieses Signal als unverständlich bezeichnet, da in der damals wie heute pulsierenden Corona-Krise ein umfangreiches medizinisch-hygienisches Angebot mit Labor im Sinne des Gemeinwohls unerlässlich sei.
Die Vorgehensweise bei dem angestrebten Personalabbau war für ein christliches und soziales Unternehmen rabiat und ethisch bedenklich. Anders als bei Personalmaßnahmen von Wirtschaftsunternehmen wurden den Mitarbeitern nämlich keine angemessenen Angebote mit angemessener Überlegungsfrist eingeräumt, sondern es wurde den Mitarbeitern auf der einzigen Betriebsversammlung hierzu vom 12. März ein Ultimatum gesetzt, spätestens acht Tage später bis 13 Uhr auf jeglichen Kündigungsschutz vor Gericht zu verzichten und in eine Transfergesellschaft zu wechseln.
Dabei sollte es eine verlängerte Kündigungsfrist geben mit einer Abfindung von 39 Prozent des Jahresgehalts. Dies entsprach bei den teilweise um die 30 Jahre beschäftigten Mitarbeitern etwas mehr als einem Zehntel Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Alternativ wurde den Mitarbeitern die Kündigung angedroht und eine Sozialplanabfindung angeboten, deren Höhe man aber vor Ende des Ultimatums am 20. März nicht mitteilen wollte, sondern erst am Nachmittag dieses Tages.
Begleitet wurde diese „Informationsveranstaltung“ noch von dem Rat einer Kollegin aus der Mitarbeitervertretung, man solle besser nicht zu einem Anwalt gehen, da dies gar nichts bringe und man nur verlieren könne.
Die Mitarbeiter empfanden diese Behandlungsweise nach jahrelanger treuer Mitarbeit als entwürdigend und respektlos.
Unchristliches Verhalten
Der später bekannt gegebene Sozialplan für Kündigungen enthielt dann eine Abfindungsformel mit Gesamtpunktzahlen, die kein einziger Mitarbeiter selbst nachrechnen konnte. Im Ergebnis lag dieser damit weit unter den bei Abfindungsregelungen in Sozialplänen üblichen Beträgen von mindestens 0,5 Gehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Im Prozessverlauf stellte sich in den Gerichtsverfahren heraus, dass entgegen den Bekundungen bei der Betriebsversammlung aus März 2020 und entgegen den Regelungen in der Vereinbarung mit der Mitarbeitervertretung diese Abteilungen gar nicht komplett geschlossen wurden, sondern weitestgehend eine Umverteilung der Arbeiten im St Augustinus Konzern erfolgte.
Die Laborleistungen, die kompletten Arbeiten der IT Abteilung, die Serviceleistungen der Speisenversorgung und –entsorgung, sowie die Hygieneabteilung werden nunmehr von konzernangehörigen Gesellschaften erbracht. Lediglich der reine Kochvorgang wurde auf einen externen Dienstleister ausgelagert.
In den laufenden Gerichtsverfahren zeichnete sich den letzten Monaten immer weiter ab, dass die Kündigungen im Hinblick auf den Sonderkündigungsschutz der Mitarbeiter durch die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes nach langjähriger Betriebszugehörigkeit nicht haltbar sind. Wegen umfangreicher rechtlicher Bedenken an verschiedensten Stellen hat die fünfte Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen dies bestätigt und eine Kündigung aus dem Küchenbereich für unwirksam erklärt. Unter dem Druck dieses Verfahrens und unter dem Druck der weiter laufenden Gerichtsverfahren hat die KKEL GmbH nunmehr einlenken müssen.
Von 26 hier eingeleiteten Verfahren wurden fünf Verfahren im Laborbereich und drei Verfahren im Küchenbereich erledigt durch Übernahme mit alter Betriebszugehörigkeit und vollem Kündigungsschutz in eine Schwestergesellschaft. Vier Verfahren mit Gerichtsterminen in der nächsten Zeit sind noch offen. Die anderen Verfahren wurden erledigt mit der Einigung auf eine zu der mehr als 6 Monate bezahlten Freistellung von der Arbeitspflicht hinzutretenden Abfindung, die oberhalb von einem halben Bruttogehalt pro Jahr der Betriebsmöglichkeit liegt.
Die gerichtlich erstrittenen Abfindungsbeträge lagen damit vier bis fünf mal so hoch wie die Sozialplanabfindung, die von der Mitarbeitervertretung und der Arbeitgeberin im März des Jahres noch als alternativlos dargestellt wurde.
Es bleibt der fade Nachgeschmack, dass von einem kirchlichen Unternehmen mit dem im Handelsregister eingetragenen Zweck der Verwirklichung der Aufgaben der katholischen Kirche rigoros vorgegangen wurde.
Druck auf Mitarbeiter
Mit Druck und kurzen Fristen war unter Billigung und Beteiligung der Mitarbeitervertretung versucht worden, die Akzeptanz der Kündigungen zu erzwingen ohne nennenswerte Abfindung und ohne Anerkenntnis der langjährigen Treue zum Unternehmen der Mitarbeiter.
Martin Löbbecke, der Anwalt der betroffenen Mitarbeiter ist der Meinung, dass ein sozial denkender Arbeitgeber sich so nicht verhält.
Autor:Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck |
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