Energieversorger verzeichnet wieder mehr Fälle in der Emscher-Lippe-Region
Betrüger geben sich als ELE-Mitarbeiter aus
In den letzten Tagen hat die "Emscher Lippe Energie GmbH" (ELE) wieder mehrfach Hinweise auf Betrugsversuche an der Haustür erhalten.
Konkret ging es dabei um Fälle, die sich in Buer, Scholven sowie Kirchhellen zugetragen haben. Aber auch anderen Teilen des Emscher-Lippe-Landes sind – offensichtlich angespornt von schönem Wetter und der Aufhebung einiger Corona-Regeln – unseriöse Werber unterwegs, die ungebeten an Haustüren klingeln, um Energieverträge anzubieten. Dabei sollen sie mehrfach vorgegeben haben, im Namen oder im Auftrag der "ELE" unterwegs zu sein. Die "ELE" weist aber darauf hin, dass dies nicht der Fall ist.
Natürlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter der "ELE" oder der "ELE Verteilnetz GmbH" (EVNG) einmal an der Tür klingelt. Im Außendienst für die "EVNG" sind zum Beispiel Zählerableser in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck unterwegs. Mitarbeiter von "ELE" und "EVNG" wie auch beauftragte Dienstleister fordern allerdings niemals an der Haustür dazu auf, einen Vertrag abzuschließen. Außerdem können sich echte Mitarbeiter der ELE-Gruppe jederzeit mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren.
Es hat allerdings auch schon Fälle gegeben, in denen selbst gebastelte, aber sehr wohl professionell wirkende Ausweise präsentiert wurden.
Wer Zweifel hat, kann sich unter 0209-16510 vergewissern, ob die Person an der Haustür im Auftrag von "ELE" oder "EVNG" unterwegs ist.
Haustürgeschäfte kommen im Energiegeschäft heutzutage immer häufiger vor. Wenn allerdings vorgegeben wird, im Auftrag der "ELE" zu handeln, um dann Verträge anderer Unternehmen zu vermitteln, ist das unseriöses Geschäftsgebaren. Misstrauisch werden sollte man spätestens dann, wenn man beim Erstkontakt zur Unterschrift oder der Herausgabe von Bank- oder Zählerdaten gedrängt wird.
Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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