Aus landesweiten Sofortprogramm stehen 235.000 Euro zur Verfügung
Anmietung leerer Geschäftslokale soll die Gladbecker City stärken

Entgegen anderslautender Aussagen durch die Telekom, da war noch von einer maximalen Übergangszeit von einem Monat die Rede, steht der ehemalige Telekom-Shop an der Hochstraße seit Mitte des Jahres 2020 leer. | Foto: Archiv
  • Entgegen anderslautender Aussagen durch die Telekom, da war noch von einer maximalen Übergangszeit von einem Monat die Rede, steht der ehemalige Telekom-Shop an der Hochstraße seit Mitte des Jahres 2020 leer.
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Große Hoffnungen setzt die Stadt Gladbeck in das neu aufgelegte „Sofortprogramm Innenstadt“. Ziel ist es nämlich, für Leerstände im Bereich der Gladbecker City eine passende Nachnutzung zu finden.

Und das Programm wird schon ab sofort umgesetzt, weshalb sich Interessenten mit ihren Ideen bei der Stadt Gladbeck melden können.

Das Programm selbst läuft bis Ende 2023, eine Frist für Bewerbungen gibt es innerhalb dieser Laufzeit nicht.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen, die ein leerstehendes Ladenlokal erfüllen muss, sowie zu den Voraussetzungen für eine Förderung gibt es für Interessierte nun unter www.gladbeck.de/sofortprogramm sowie bei Xhenita Mehmeti per E-Mail an xhenita.mehmeti@stadt-gladbeck.de als auch unter Tel. 02043-992398.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2020 besagtes Sofortprogramm für die Innenstädte und Zentren herausgebracht, um der Verödung von Stadtkernen vorzubeugen. Die Stadt Gladbeck hat sich umgehend mit einem detaillierten Konzept um diese Fördermittel beworben und für die Gladbecker Innenstadt eine Bewilligung für Zuschüsse in der Gesamthöhe von immerhin rund 235.000 Euro erhalten.

In einem ersten Schritt wurdenEigentümer von Leerständen von der Gladbecker Wirtschaftsförderung über das Programm informiert. Die Bereitschaft, sich an dem Programm zu beteiligen, ist nach Erkenntnissen der Verwaltung groß. Erste Gespräche zwischen Wirtschaftsförderung, Vermietern und möglichen Mietern hat es auch bereits gegeben.

In der Praxis sieht es so aus, dass die Stadt Gladbeck mit Hilfe der gewährten Fördermittel leerstehende Ladenlokale unter vergünstigten Mietkonditionen anmieten und sie an potenzielle Nutzer weitervermieten kann. Diese können sich so dann auch mit geringerem wirtschaftlichen Risiko in der Innenstadt ausprobieren. In einer zweijährigen Probephase sollen sich die Nachnutzungen im besten Falle langfristig etablieren.

Neben Einzelhandel oder Handwerk ist eine Weitervermietung für frequenzbringende Angebote - etwa kreative und kulturwirtschaftliche Nutzungen, gastronomische und soziale Projekte, Bildungsangebote und Kinderbetreuung, Start-ups oder ganz neue Konzepte - ausdrücklich denkbar.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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