Anträge könne noch bis zum 1. September 2019 eingereicht werden
Verkehrswacht Gladbeck ehrt verdiente Autofahrer

Auch in 2019 zeichnet die "Verkehrswacht Gladbeck" wieder verdiente Autofahrer aus. Anträge sind aber nur noch bis zum 1. September 2019 möglich.
  • Auch in 2019 zeichnet die "Verkehrswacht Gladbeck" wieder verdiente Autofahrer aus. Anträge sind aber nur noch bis zum 1. September 2019 möglich.
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Es gibt auch in Gladbeck Autofahrer, die über Jahrzehnte hinweg unfallfrei unterwegs sind und sich im Straßenverkehr nichts zu Schulden haben kommen lassen. Und eben diese Verkehrsteilnehmer ehrt die "Verkehrswacht Gladbeck" jedes Jahr.

Am Dienstag, 12. November, lädt die "Verkehrswacht Gladbeck" wieder zu ihrer Jahreshauptversammlung ein. Diese Versammlung wird auch in 2019 den Rahmen für die Ehrungen bewährter Kraftfahrer/Berufskraftfahrer/Straßenbahnführer bilden.

Kraftfahrer können für 20, 20, 25, 30, 40 oder 50 Jahre Fahrzeit ausgezeichnet werden, Berufskraftfahrer für 5, 10, 20 oder auch 30 Jahre Fahrzeit.

Die Auszeichnung ist aber mit strengen Vorgaben verknüpft. So muss der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung eine "lupenreine Weste" haben. Sprich, er darf wegen einer Verletzung von Straßenverkehrs-Vorschriften weder gerichtlich vorbestraft worden sein, und auch nicht mit einem Bußgeld worden sein, das zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt hat. Darüber hinaus darf der Antragsteller auch nicht wegen eines Verbrechens aufgrund anderer Vorstrafen bestraft worden sein. Die Verleihung setzt außerdem voraus, dass dem Antragsteller innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraumes weder die Fahrerlaubnis entzogen, noch gegen ihn eine Fahrverbot ausgesprochen wurde. Auch ein laufendes Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens wegen Verletzung von Straßenverkehrs-Vorschriften schließt eine Auszeichnung aus.

Unberücksichtigt bleiben allerdings gerichtliche Strafen, Verhängungen von Bußen, Entziehungen von Fahrerlaubnissen und die Verhängung von Fahrverboten, wenn ihre Eintragungen gemäß Paragraph 49 des Bundeszentralregistergesetzes bereits getilgt sind oder zu tilgen wären.

Anträge auf eine Auszeichnung können noch bis zum 1. September 2019 bei Klaus Parma von der "Verkehrswacht Gladbeck" in 45968 Gladbeck, Ulmenstraße 17, Tel. 02043-35434, gestellt werden. Wahrheitswidrige Angaben schließen eine Auszeichnung natürlich aus.

Für die Bearbeitung ist pro Antrag ein Kostenbeitrag von 15,30 Euro zu entrichten.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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