Vekehrswacht Gladbeck zeichnet wieder bewährte Autofahrer aus

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Gladbeck. Auch in diesem Jahr wird die "Deutsche Verkehrswacht Gladbeck" wieder bewährte Autofahrer im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 9. November, ehren.

Möglich sind Auszeichnungen für 10, 20, 25, 40 oder 50 Jahre Fahrzeit als bewährter Kraftfahrer, beziehungsweise für 5, 10, 20 oder 30 Jahre Fahrzeit als bewährter Berufskraftfahrer/Straßenbahnführer im Straßenverkehr.

Personen, die zu einer Verleihung vorgeschlagen werden sollen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. So wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer Verletzung von Straßenverkehrs-Vorschriften weder gerichtlich bestraft worden ist, noch mit einem Bußgeld belegt worden ist, dass zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahr-Bundesamt geführt hat. Auch darf der Antragsteller nicht wegen eines Verbrechens aufgrund anderer Vorschriften bestraft worden sein.

Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass dem Antragsteller innerhalb des für die Auszeichung in Frage kommenden Zeitraumes weder die Fahrerlaubnis entzogen, noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Ein laufendes Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eines Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahrens wegen der Verletzung von Straßenverkehrs-Vorschriften schließt eine Auszeichnung ebenfalls aus.

Unberücksichtigt bleiben hingegen gerichtliche Strafen, Verhängungen von Bußen, Entziehungen von Fahrerlaubnissen und die Verhängungen von Fahrverboten, wenn deren Eintragungen in den Registern bereits getilgt wurden oder zu tilgen wären (Paragraph 49 des Bundeszentralregistergesetzes).

Anträge zur Ehrung, pro Vorgang ist ein Bearbeitungs-Kostenbeitrag von 15,30 Euro zu zahlen, sind noch bis Sonntag, 27. August 2017, möglich und an Klaus Parma von der "Verkehrswacht Gladbeck" in 45968 Gladbeck, Ulmenstraße 17, Tel. 02043-35434, zu richten. Wahrheitswidrige Angaben schließen eine Auszeichnung aus.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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