DRK Gladbeck informiert
Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber sind seit 50 Jahren gesetzliche Pflicht

Rotkreuzkurs im DRK Informations- und Beratungscenter - Bottroper Str. 6 - jeden Sonntag ab 09:00 Uhr. | Foto: DRK Gladbeck e.V. PR Photo
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  • Rotkreuzkurs im DRK Informations- und Beratungscenter - Bottroper Str. 6 - jeden Sonntag ab 09:00 Uhr.
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Das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses für Führerscheinbewerber ist mittlerweile seit 50 Jahren Pflicht. „Dieses Jubiläum freut uns sehr. Das damalige Gesetz war überfällig und hat zu einer Verbesserung der Versorgung von Unfallopfern beigetragen“, so Kreisverbandsarzt Ralf Retzlaff vom DRK-Gladbeck. „Kompetenzen in Erster Hilfe sind wichtig – auch über den Straßenverkehr hinaus – und haben schon etlichen Menschen das Leben gerettet. Das DRK in Gladbeck bietet Erste-Hilfe-Kurse für unterschiedliche Zielgruppen an; unsere fachkundigen Ansprechpartner stehen hier gerne beratend zur Verfügung.“
Für Führerscheinbewerber führen wir als DRK Kreisverband Gladbeck jeden Sonntag im DRK-Informations- und Beratungscenter - Bottroper Str. 6 einen Rotkreuzkurs (Erste Hilfe) durch.
Beginn jeweils 9:00 Uhr. Unkostenbeitrag 35,00 €. 

Das Deutsche Rote Kreuz hat 2017 bundesweit 1,77 Millionen Menschen in Erster Hilfe aus- und fortgebildet; allein im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe bildet das Rote Kreuz jährlich durchschnittlich 155.000 Teilnehmende in Erster Hilfe aus, im DRK-Kreisverband Gladbeck sind es jährlich 2000 Teilnehmende.

Zum Hintergrund:
Ab 1953, als erstmals die Zahl der Verkehrstoten nach dem heutigen Gebietsstand vorlag, war die Zahl der Verkehrstoten immer weiter gestiegen. Der traurige Rekord war 1970 erreicht worden: 21 332 Menschen hatten ihr Leben bei Verkehrsunfällen verloren. (Quelle: „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt am 12.07.2018)

Am 1. August 1969 war eine „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ in Kraft getreten, die unter anderem vorsah, dass dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 1, 3, 4 oder 5 der Nachweis beizufügen sei, „dass der Antragssteller in Sofortmaßnahmen am Unfallort unterwiesen worden ist.“ Weiter hieß es: „Der Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort kann durch eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes geführt werden.“

Laut der vom Statistischen Bundesamt im Juli 2018 veröffentlichten langfristigen Betrachtung der Unfallentwicklung auf deutschen Straßen war die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland im Jahr 2017 mit 3 180 auf den niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren gesunken. Zu den Gründen für die positive Entwicklung zählt das Statistische Bundesamt u.a. die Weiterentwicklung der medizinischen Erstversorgung.

Autor:

Wilhelm Walter aus Gladbeck

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