80 Flaggen und Banner als Symbole gegen Gewalt an Frauen

Seit nunmehr zwölf Jahren gehört Gladbeck zu den Teilnehmerstädten der „Flaggenaktion gegen Gewalt an Frauen“. Auf dem Rathausvorplatz hisste die stellvertretende Bürgermeisterin Brigitte Puschadel (vorn) eine von insgesamt 80 Fahnen in Gladbeck. | Foto: Foto: Stadt Gladbeck
  • Seit nunmehr zwölf Jahren gehört Gladbeck zu den Teilnehmerstädten der „Flaggenaktion gegen Gewalt an Frauen“. Auf dem Rathausvorplatz hisste die stellvertretende Bürgermeisterin Brigitte Puschadel (vorn) eine von insgesamt 80 Fahnen in Gladbeck.
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Gladbeck. Auch in diesem Jahr hat sich Gladbeck an der bundesweiten Aktion „Flaggen gegen Gewalt an Frauen“ beteiligt.

Vor dem Alten Rathaus in Stadtmitte hissten der „Arbeitskreis gegen Gewalt in der Familie“ und die „Frauenberatungsstelle“ im Rahmen der diesjährigen Fahnenaktion von „Terres des Femmes“, wieder ihre Fahnen. Offiziell begrüßt wurden die zahlreich erschienenen Gäste durch die stellvertretende Bürgermeisterin Brigitte Puschadel. die anschließend zu einem Gedankenaustausch ins Alte Rathaus einlud. Dort wurde insbesondere an des Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes vor 10 Jahren erinnert.

Im Jahr 2000 initiierte der Verein „Terre des Femmes“ zum ersten Mal die Fahnenaktion „Frei leben – ohne Gewalt“ am 25. November, dem „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“. Gladbeck beteiligte sich von Anfang an die-serAktion. Waren es im Jahr 2000 gerade einmal 5 Fahnen, die im Stadtgebiet sichtbar Gewalt gegen Frauen ächteten, so waren es im Jahr 2012 schon 80 Fahnen und Banner.

In Bezug auf die „Häusliche Gewalt“ trat 2002 in der Bundesrepublik das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Ausgangspunkt für seine Einführung war eine Übertragbarkeitsstudie des DAIP (Domestic Abuse Intervention Project) in Duluth/Minnesota auf die Bundesrepublik Deutschland durch Ute Rösemann von der „Frauenberatungsstelle Gladbeck“ (damals noch „Notruf Frauen helfen Frauen“) und eine sich anschließende Vernetzung von deutschen und europäischen nichtstaatlichen Frauenorganisationen und Interventionsstellen.
Das „Gewaltschutzgesetz „stärkt die Rechte und Schutzmöglichkeiten für von häuslicher Gewalt Betroffene. Die Polizei kann Täter für 10 Tage der Wohnung verweisen. In dieser Zeit können Frauen neben den bestehenden Klagemöglichkeiten nach dem Strafgesetzbuch seither Maßnahmen zu ihrem Schutz beim Amtsgericht beantragen. Das Gericht kann den Gewalttäter dann weiterhin aus der gemeinsamen Wohnung weisen. Das ist auch dann möglich, wenn er der Mieter oder Eigentümer ist. Und dem Täter kann gerichtlich untersagt werden, sich der Betroffenen und eventuell beteiligten Kindern zu nähern, was die Wohnung, Arbeitsstelle und den Aufenthaltsort der Kinder umfasst. Das „Gewaltschutzgesetz“ beinhaltet so den Paradigmenwechsel der offensichtlichen Verantwortung für häusliche Gewalt. „Wer schlägt, der geht!“

Der „Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen“ (UNIFEM) schätzt, dass weltweit bis zu 70 Prozent der Frauen mindestens einmal im Leben Opfer einer der Formen von Gewalt gegen Frauen werden. In der Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Gewalt in Paarbeziehungen“ vom Januar 2012 wurde festgestellt, dass in Deutschland jede vierte Frau im Alter zwischen 16 und 85 Jahren im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt.

Im September 2007 verabschiedete die Bundesregierung den Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Am 11. Mai 2011 kam es in Istanbul zum „Übereinkommen des Eu-roparates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, in dem sich auch Deutschland verpflichtet, alle Formen der Gewalt gegen Frauen als eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form der Diskriminierung von Frauen aktiv zu bekämpfen.

In Deutschland wurden 2011 nach Angaben des Bundeskriminalamtes 349 Männer und 313 Frauen ermordet. Dabei handelte es sich bei rund einem Viertel der Täter (26,9 Prozent um aktuelle oder frühere Lebenspartner der Opfer. Aber nur 6,9 Prozent der getöteten Männer wurden Opfer ihrer Partnerin, während 154 der 313 getöteten Frauen (49,2 Prozent Opfer des aktuellen oder frühe-ren Lebenspartners wurden. Am 14. März 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ in Kraft.

Es bleibt wichtig, gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen zu protestieren und Flagge für ein freies und selbstbestimmtes Leben von Frauen und Mädchen zu zeigen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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