Zollfahnder kontrollierten Taxi-Unternehmen
Auch im Kreis Recklinghausen unterwegs waren Mitarbeiter der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ im Rahmen einer bundesweiten Überprüfung des Taxigewerbes.
Die 2.500 Zöllner befragten insgesamt 9.470 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. In 516 Fällen kam es zur Überprüfung von Geschäftsunterlagen und es wurden drei Strafenverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen eingeleitet. Hinzu kommen zwölf Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts der Meldepflichtverletzung, des Nichtmitführens von Ausweispapieren sowie des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz.
In rund 1.670 Fällen betrachtet die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ weitere Sachverhaltsklärungen für erforderlich, weil sich Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen nach dem Mindestlohngesetz, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld ergeben haben.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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