Wohnungsbrand Horsterstr. - Übereifrigem Hausbesitzer Zutritt weg. Einsturzgefahr verwehrt.
![Das erste Obergeschoss und Dachgeschoss sind ausgebrannt. Die darunter liegenden Räume des Backwarenladens im Erdgeschoss sind durch massiven Wasserschaden nicht zu benutzen. Foto: Kariger](https://media04.lokalkompass.de/article/2014/05/29/8/5637318_L.jpg?1562681474)
- Das erste Obergeschoss und Dachgeschoss sind ausgebrannt. Die darunter liegenden Räume des Backwarenladens im Erdgeschoss sind durch massiven Wasserschaden nicht zu benutzen. Foto: Kariger
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Gladbeck: Mehrfamilienhaus abgebrannt - Einsturzgefahr. | Gegen 4.27 Uhr erreichte die Feuerwehr Gladbeck die Meldung eines Wohnungsbrandes, die sich über einem Backwarengeschäft an der Horsterstr. unmittelbar vor dem Kreisverkehr Roßheidestr. in einem Mehrfamilienhaus befindet.
Die Hauptwache Gladbeck gab darauf Vollalarm und rückte mit insgesamt 60 Einsatzkräften vor Ort an.
Beim Eintreffen der Wehr befanden sich 2 Personen bereits auf dem Kragdach des Hauses, welche sich durch Fenster bis dorthin retten konnten. Sie wurden von der Feuerwehr direkt über die Drehleiter in Sicherheit gebracht.
Weitere 2 Personen befanden sich in der Wohnung am Fenster stehend und ebenfalls noch 2 Personen, die sich mitten in der Wohnung befanden, konnten umgehend von der Feuerwehr gerettet werden. Von diesen 6 Personen wurden 3 Personen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert.
11 Atemschutztrupps und 3 C-Rohre wurden am Unglücksort eingesetzt. Nachlüftarbeiten sind aktuell noch im Gange. Völlig ausgebrannt ist das erste Obergeschoss und der abgebrannte Dachstuhl ist hochgradig einsturzgefärdet. Die darunter liegenden Räume der Bäckerei haben massiven Wasserschaden durch die Holz-/Balkendecke des Hauses mitbekommen.
Genaue Angaben über die Brandursache konnten übrigens bisher noch nicht gemacht werden.
Dem übereifrigem Hausbesitzer, der Versicherungspapiere aus dem Hause nach dem Brand holen wollte, musste die Polizei eindringlich erklären, dass ein Zutritt seines Hauses wegen hochgradiger Einsturzgefahr nicht betreten werden darf. Er müsse abwarten, bis Statiker bzw. Sachverständige die Brandstelle ausreichend geprüft haben und erst danach entschieden wird, wie das weitere Vorgehen aussehen wird.
Text/Fotos: Kariger
Autor:Wolle Gladbeck aus Gladbeck |
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