Und das soll ohne Kontrollen funktionieren?

Foto: Stephan Poost/pixelio.de
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Über Jahre hinweg hat auch die Gladbecker Feuerwehr auf die Notwendigkeit so genannter „Rauchmelder“ in Wohnräumen hingewiesen.

Zunächst ohne Erfolg, doch nun scheint die Landesregierung endlich zu reagieren: Als eines der letzten Bundesländer will auch Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2013 die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen gesetzlich vorschreiben.

Doch es wird wohl ein Gesetz, das deutlich weniger streng ausfallen dürfte: Zunächst müssen nur Neubauten Rauchmelder erhalten, bereits bestehende Wohnungen erhalten eine „Schonfrist“ bis zum Jahr 2016. Warum? Und eine Kontrolle, ob denn auch tatsächlich funktionierende Rauchmelder vorhanden sind, wird es auch nicht geben. Warum? Sonst ist man in unserem Bundesland doch nicht so zurückhaltend in Sachen „Kontrollen“.

Ich möchte nicht wissen, wieviel Wohnungseigner und auch Vermieter sich um die „Rauchmelder-Pflicht“ drücken werden. Denn die Geräte verursachen Kosten und müssen auch noch gewartet werden.

Aber Rauchmelder können Leben retten. Aber was zählt das schon?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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