Tarifeinigung: In Gladbecker AWO-Einrichtungen drohen keine Streiks mehr
Gladbeck/Dortmund. Es ist vollbracht: In der sechsten Verhandlungsrunde und nach dem bislang längsten und schärfsten Tarifstreit in der Geschichte des Wohlfahrtsverbandes haben sich die nordrhein-westfälischen AWO-Arbeitgeber und die Gewerkschaft "ver.di" am Donnerstag auf neue Lohn- und Gehaltstarife geeinigt. Damit drohen ab sofort auch in Gladbecker AWO-Einrichtungen auf absehbare Zeit keine Streiks mehr.
Bei der AWO zeigt man sich letztendlich mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden, spricht davon, dass "ver.di" als gewerkschaftlicher Ansprechpartner "eingeschwenkt" sei. „Auch wenn diese Einigung weithin auf unserem Kurs blieb – wir sind an die äußersten Schmerzgrenzen gegangen“, sagt Wolfgang Altenbernd,
Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes Westliches Westfalen.
Die Arbeiterwohlfahrt habe sehr früh deutlich gemacht, dass es ihr auf einen
verantwortbaren Abschluss ankommt, führt Altenbernd weiter aus. Schließlich müssten die Zulagen aus öffentlichen Geldern beziehungsweise aus den Mitteln der Sozialkassen refinanziert werden.
"ver.di" ohne Interesse an konstruktiven Verständigung?
Über Monate hatten die AWO-Verantwortlichen eigenen Angaben nach den Eindruck, der Gewerkschaft würde jedes Interesse an einer konstruktiven Verständigung fehlen. Nun habe "ver.di" endlich eingeschwenkt: "Damit können wir uns jetzt wieder vollumfänglich unseren eigentlichen Aufgaben widmen“, atmet Wolfgang Altenbernd auf.
Die Tarif-Einigung sieht unter anderem vor:
Die Löhne und Gehälter werden ab dem 1. Januar 2015 in drei Stufen angehoben:
erst um 2,4 Prozent, dann noch einmal um 1,7 Prozent (1. August 2015) und noch einmal um 1,6 Prozent (1. August 2016).
Gleichzeitig wurde ein Einmalzahlung von 275 Euro (Auszubildende 100 Euro) für den Zeitraum August bis Dezember 2014 vereinbart. ErzieherInnen in Kindergärten erhalten eine Zulage von 120 Euro ab Januar 2015 bzw. 130 Euro ab Januar 2016.
Der Urlaubsanspruch wurde einheitlich auf 30 Tage festgelegt. ewerkschaftsmitglieder
erhalten obendrein einen freien Tag pro Jahr.
Die Laufzeit des neuen Tarifwerkes endet Ende November 2016.
Wolfgang Altenbernd unterstrich am Freitag, dass es der Arbeiterwohlfahrt
darauf ankommt, auch künftig die Arbeitsbedingungen der Berufe in der
Sozialwirtschaft weiter aufzuwerten. „Da ist aber der Gesetzgeber in der
Pflicht, das können die Tarifparteien allein nicht leisten.“ Und der müsse
sich bewegen, weil ohne ihn eine Refinanzierung auch künftiger Tarifsteigerungen
schlicht unmöglich sei. Da gehe es der Arbeiterwohlfahrt nicht anders als anderen Arbeitgebern in der Sozialwirtschaft.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.