Strehlke stellt Strafanzeige gegen Breßer-Barnebeck
Matthias Strehlke hat bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige und Strafantrag gegen Peter Breßer-Barnebeck, den Pressesprecher der Stadt Gladbeck gestellt.
Hintergrund ist ein Schreiben Strehlkes an den Gladbecker Bürgermeister Roland zur „Dauerbaustelle“ AWO- Familienzentrum Marienstraße Gladbeck (wir berichteten).
Strehlke ist Vater eines vierjährigen Sohnes der diesen Kindergarten besucht und hatte sich in seinem Offenen Brief, der sowohl an das Rathaus, wie auch an die Gladbecker Medien gegangen sei, über die Arbeiten am Außengelände beklagt, die sich seiner Meinung nach viel zu lange hinzögen. Die Verantwortlichkeit dazu läge seiner Ansicht nach auch in den Händen der Stadt.
Auf dieses Schreiben hin, das laut Bresser-Barnebecks Aussage die Verwaltung nicht erreicht hätte, hatte sich der Pressesprecher ebenfalls mit einer Antwort an die Medien gewandt. Auf dieser Antwort basiert nun die Klage: „Grund sind die im Zusammenhang mit seinen in seiner Funktion als Pressesprecher der Stadt Gladbeck bezüglich meiner Person gemachten Äußerungen und die daraus in Betracht kommenden Straftatbestände“, heißt es in Strehlkes Schreiben an die Staatsanwalt.
Breßer-Barnebeck hatte sich gegen die Kritik an der Stadt gewehrt und Strehlke an die AWO als Träger der Einrichtung verwiesen, die Stadt hätte keinen Einfluss auf die Bauarbeiten am Familienzentrum. Strehle hingegen sieht die Stellungnahme des Pressesprechers als „einen Versuch durch eine Kombination von unwahren Tatsachenbehauptungen, fehlendem Sachbezug und herabsetzenden Meinungsäußerungen sowie der Unterstellung unlauterer Motive mich verächtlich zu machen, mich zu kränken und meinen öffentlichen Ruf zu schädigen.“
Da Breßer-Barnebeck seine Äußerungen nicht als Privatperson, sondern als Pressesprecher der Stadt gegenüber der Gladbecker Lokalpresse abgegeben hatte, liegt nach Strehlkes Meinung ein besonderes öffentliches Interesse hinsichtlich einer möglichen Strafverfolgung vor. Peter Breßer-Barnebeck hingegen ist sich keiner Schuld bewusst, ist jedoch der Ansicht, dass es Strehlkes gutes Recht sei, wenn er sich verletzt fühle, den Rechtsweg zu beschreiten.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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