Stadt Gladbeck weist Vorwürfe zurück: Streit um die neuen Blindenleitlinien

Deutlich erkennbar: An Markttagen missachten Markthändler deutlich den eigentlich einzuhalten Abstand von 60 Zentimeter links und rechts der neuen Blindenleitlinien im Bereich der neu gestalteten Fußgängerzone. Foto: Kariger
  • Deutlich erkennbar: An Markttagen missachten Markthändler deutlich den eigentlich einzuhalten Abstand von 60 Zentimeter links und rechts der neuen Blindenleitlinien im Bereich der neu gestalteten Fußgängerzone. Foto: Kariger
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Gladbeck. Die Gladbecker Fußgängerzone macht sich hübsch für die nächsten Jahre: Schon seit 2016 laufen die Umbauarbeiten auf Hochtouren. Die Arbeiten im Bereich der Hochstraße wurden bereits abgeschlossen und inzwischen neigen sich auch die Arbeiten auf der Horster Straße bis hin zum Marktplatz dem Ende zu.

Es gab bereits viele Diskussionen, Lob und Kritik für das millionenschwere Projekt. Und nun ist es Oliver Habermann, der bezweifelt, ob die erstmals in den Boden der Fußgängerzone eingelassenen Blindenleitschienen den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.
Denn Blindenleitlinien in Fußgängerzonen müssten in beide Gehrichtungen verbaut werden, hat Habermann recherchiert. Dies sei sowohl auf der Hoch- als auch auf der Horster Straße nicht geschehen, führt der Ellinghorster aus und vermutet, dass dies aus Kostengründen so geschehen sei.

Bemängelt wird von Habermann zudem, dass besonders an Markttagen Händler auf der Horster Straße ihre Verkaufsstände bis auf die Blindenleitlinien schieben. Dies, so hat Habermann selbst gesehen, würden auch in der Fußgängerzone ansässige Händler mit ihren Verkaufsgondeln tun. "Laut Gesetz muss aber beidseitig der Leitlinien ein Freiraum von 60 Zentimeter eingehalten werden."

Den Ausführungen von Oliver Habermann kann man im Rathaus nicht so richtig folgen. Es gebe keine gesetzliche Vorschriften oder Normen, wonach Blindenleitlinien in beide Gehrichtungen verlegt werden müssten, erklärt Wirtschaftsförderer Peter Breßer-Barnebeck auf Anfrage.

Richtig sei aber, der genannte Mindestabstand, gesteht Breßer-Barnebeck ein. Die städtischen Mitarbeiter würden bei ihren Streifengängen durch die Fußgängerzone auch entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorgabe achten. Daher werde bei der Vergabe von "Sondernutzungsgenehmigungen", also zum Beispiel für die Nutzung von Fußgängerzonenflächen für die Aufstellung von Verkaufsgondeln, auch explizit auf den genannten Abstand zu den Leitlinien schriftlich hingewiesen.

Auch an den wöchentlich drei Markttagen sieht Peter Breßer-Barnebeck keine Probleme. Der Marktmeister kenne die Vorgaben und sorge für deren Einhaltung durch die Markthändler.

Aber so leicht lässt sich Oliver Habermann nicht überzeugen: "In den letzten Jahren wurden die belange der behinderten Menschen im Baurecht Nordrhein-Westfalen deutlich verbessert. Eine Verbesserung der Situation auf der Hoch- und Horster Straße für sehbehinderte Menschen ist für mich nicht erkennbar," bleibt Habermann bei seiner kritischen Grundeinstellung.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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