Nach OVG-Urteil: Fällt 250.000 €-Anbau dem Abrissbagger zum Opfer?
Schultendorf. Für die Stadt Gladbeck war das Urteil eine Überraschung, doch nun ist es Fakt: Das Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klage eines Schultendorfer Bürgers gegen eine von der Stadt ausgestellte Baugenehmigung Recht und bestätigte damit das Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichtes aus erster Instanz. Das Pikante an der Sache: Der durch die Baugenehmigung legitimierte Neubau in der Schultendorfer Zechensiedlung ist bereits fertiggestellt.
Droht nun also dem Wohnhaus-Anbau, der geschätzte Wert des Anbaus soll unbestätigten Meldungen nach bei rund 250.000 Euro liegen, der Abriss?
„So weit sind wir noch lange nicht,“ gibt sich Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck vorsichtig optimistisch. Zu dem Fall könne er noch keine detailierten Aussagen machen, jedoch sei man im Rathaus von dem Urteil sehr überrascht worden, zumal bislang kein vergleichbarer Fall bekannt sei.
In dem konkreten Fall aus Schultendorf hatte der Nachbar des Bauwilligen gegen die Baugenehmigung, also die Stadt Gladbeck als ausstellende Behörde, geklagt. Festgestellt wurde schließlich, dass der Bauherr seinen Anbau auch noch fünf Zentimeter näher als erlaubt an die Grundstücksgrenze heran errichtet hatte. „Ohne diese fünf Zentimeter wäre die Baugenehmigung rechtlich absolut in Ordnung gewesen,“ versichert Peter Breßer-Barnebeck.
Die Stadt Gladbeck bemüht sich derzeit um ein gütliche Lösung des Problems und befindet sich in Gesprächen mit dem Kläger und dem Bauherrn. Schlimmstenfalls müsste der Neubau aber abgerissen werden. Die entstehenden Kosten würden dann wohl zu einem Fall für die „Eigenschaden-Versicherung“ der Stadt Gladbeck.
Gegen die aufkommenden Vorwürfe, im Bauamt beziehungsweise Bauordnungsamt werde „schlampig“ gearbeitet, wehrt sich Peter Breßer-Barnebeck ganz energisch. In den vergangenen vier Jahre habe die Stadt Gladbeck 2435 Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, berichtet Breßer-Barnebeck. Lediglich in 46 Fällen habe es Klagen gegen die Baugenehmigungen gegeben, wobei in 22 Fällen das Urteil zugunsten der Behörde, also der Stadt Gladbeck, ausgefallen sei. Lediglich in fünf Fällen gab es Urteile gegen die Stadt Gladbeck.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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