Keiner will den 500er haben!

Da stand er nun, der Mann aus Butendorf. Mit einem 500 Euro-Schein in der Hand, den ihm nicht mal ein Geldinstitut wechseln wollte. Ein offizielles Zahlungsmittel, das nicht nur bei (rechtschaffenden) Bürgern, sondern scheinbar auch bei den Banken nicht beliebt ist.

Doch die Verweigerungshaltung der Bank-Mitarbeiter war absolut rechtens. Denn sie befolgten lediglich die Vorgaben der "Europäischen Union", die mit Auflagen die "Geldwäsche" zumindest erschweren will. Demnach ist das Wechseln von Banknoten durch Personen, die bei dem betroffenen Institut nicht Kunde sind, mit einem schier unglaublichen Verwaltungsaufwand verbunden. Rein theoretisch gilt das sogar für Fünf-Euro-Noten.

Zugegeben, der 500-Euro-Schein gehört, ebenso wie der 200er-Schein, nicht zu den gängigsten Zahlungsmitteln. Aber glaub man bei der EU wirklich, man könne mit Auflagen die "Geldwäsche" entscheidend eindämmen? Die Vergangenheit hat doch oft genug bewiesen, dass zwielichtige Gestalten immer irgendeinen Weg finden, um an ihr Ziel zu gelangen.

Übrigens: Der Butendorfer konnte seinen 500-Euro-Schein dann doch noch eintauschen. Bei einer anderen Bank, bei der er gleichfalls nicht Kunde ist. Und das sogar ohne jeden lästigen Verwaltungsaufwand. Was also taugt besagtes EU-Gesetz denn dann überhaupt?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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