GLA , doch zu "Nikolaus 2012 " wieder am Auto möglich ?? Oder , eher ? !!
AUSZUG:
eine kurze Information zum Thema „Kfz-Kennzeichen“:
Hier – GLA - !
das Bundesverkehrsministerium und das Bundesinnenministerium haben jetzt (wie angekündigt vor der Sommerpause) über das Kanzleramt dem Bundesrat die Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung zugeleitet. Siehe Anlage.
Es ist nach der Einschätzung der Geschäftsstelle der Verkehrsministerkonferenz von folgendem zeitlichen Ablauf auszugehen:
· Behandlung in den Bundesratsausschüssen Verkehr (5. September) sowie Inneres und Finanzen (jeweils 6. September)
· Plenum (wenn kein Vertagen durch die Ausschüsse): 21. September
·
Gültigkeit nach Verkündigung (wenn Zustimmung durch den Bundesrat):
· wahrscheinlich ab 1. November
Es gibt eine inhaltliche Anmerkung. Auf Seite 3 der Drucksache ist der Erfüllungsaufwand der Verwaltung von 4,25 Mio € erwähnt.
Kosten- siehe unten : Keine ! !
Dieser Aufwand entsteht durch die zu erwartenden freiwilligen Umkennzeichnungen;
der Aufwand ist durch Gebühreneinnahmen gedeckt (Vgl. S.27ff der Verordnung sowie insbesondere die Stellungnahme des Normenkontrollrats in der Anlage zur Verordnung, in der deutlich wird,
dass die Gebühreneinnahmen für die Landkreise sogar deutlich über dem Erfüllungsaufwand liegen).
Na dann, GLA kann wieder kommen ! GlückAuf Gladbeck
Autor:Wolfgang Kill aus Gladbeck |
4 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.