Gewitterwolken über Wittringen
Unter Denkmalschutz-Aspekten ist der weiße Außen-Pavillon im Schlosshof Wittringen wohl nicht bedenklich, gleichwohl steht die Stadt Gladbeck mit Peter Neumann, Pächter der Gastronomie im Wasserschloss Wittringen, hinsichtlich einer Kompromisslösung im Gespräch.
Zum Hintergrund: Beim Außenpavillon in Wittringen handelt es sich um einen sogenannten „fliegenden Bau“. „Fliegend deshalb, weil dieser zusätzliche Gesellschaftsraum nicht fest installiert ist und somit rechtlich wie ein Festzelt bei einem Schützenfest zu betrachten ist. Zudem dürfen „fliegende Bauten“ auch nur höchstens für drei Monate aufgebaut werden“, versucht Peter Breßer-Barnebeck die aufgeregten Gemüter ein wenig zu beruhigen.
Trotzdem sind auch „fliegende Bauten“ anzeigepflichtig bei der Stadt, im letzten Jahr wurde der Pavillon ohne Beanstandung abgenommen. Beim gestrigen Ortstermin am 24. April hatten sich Mitglieder des Verwaltungsausschusses allerdings selbst davon überzeugt, dass „Gladbecks Wohnzimmer“ durch den Pavillon optisch ziemlich leide.
„Das liegt daran, das die Dimension dieses fliegenden Baus in diesem Jahr doch anders als verabredet war. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum wir uns zusammen mit Peter Neumann um eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten bemühen“, erklärt Bresser-Barnebeck.
Auch die Terrasse sei durch die grellfarbene Heizung, die auch zu akustischen Beeinträchtigungen führe, nicht mehr so nutzbar, wie es die Gladbecker seit Jahren gewohnt seien.
„Die Stadt hat den Pavillon in diesem Zustand nicht abgenommen. Wir bemühen uns nun zusammen um einen vernünftigen und vor allem längerfristigen Kompromiss, der auch die Interessen des Pächters berücksichtigen soll. Eine funktionierende Gastronomie, die in diesem Ambiente auch auf größere Feiern eingerichtet ist, ist für unser Wasserschloss Wittringen sicherlich auch nur von Vorteil.“
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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