Fußgängerzone Gladbeck - Das mit dem genauen Lesen und hingucken hakt öfter
Gladbeck: Radfahr Ge- & Verbot im Citybereich bzw. Horsterstr. | In der Stadtmitte müsste eigentlich schon längst eine Fußstreife wie in einigen anderen Städten kontinuierlich als "Dorfsheriff" den Dienst tun, zumal der Kontakt "zum Anfassen" auf Tour mit Leuten für beide Seiten auch immer vorteilhaft ist.
Vor allem der ständige KfZ-Verkehr in Fußgängerbereichen wie auch zum Goetheplatz oder die wilde "Fußgänger-Slalomfahrt" von Radfahrern "jeglichen Alters" nervt im belebten City-Bereich und könnte dadurch gemindert werden; die Einhaltung (Missachtung) der Be- und Entladezeiten in Fußgängerbereichen dabei mal ganz außen vorgelassen.
Hier dürfen Radler fahren
Radler haben in der City auch Rechte, nämlich dort, wo es gelegentlich zur gerechtfertigten Beschwerde von Bürgern und vor allem an Markttagen kommt.
Halten wir fest: In bestimmten Fußgängerbereichen der Innenstadt dürfen Radler den Fußgängerbereich nur ab 19.00 Uhr bis zum Morgen 9.00 Uhr Rad-fahrend durchqueren, wo im Gegensatz dazu das Rad tagsüber geschoben werden müsste.
Das Teilstück Horsterstr. aber, welches von der Friedrichstr., dem Marktplatz und der Körnerstr. "Radfahrbar" zugänglich ist, darf ohne Einschränkung durchgehend mit dem Rad befahren werden, wie auf der Beschilderung in den Fotos deutlich ablesbar ist.
Klar, vorausschauende Radler steigen zum B. am Sa.-Markttag in der Rush-Hour vom "Schlitten", denn hier ist ein Rad fahrendes Durchkommen zwischen Marktbesuchern und fliegenden Händlern kaum möglich.
Die Realität sieht anders aus: Häufig wird sich durchgeschlängelt, obwohl nach Auslegung der Rechtsprechung der Fußgänger die eigentliche "Vorfahrt" hat, bzw. er der schwächere Verkehrsteilnehmer ist, auf den man also Rücksicht zu nehmen hat.
Fotos: Kariger
Autor:Wolle Gladbeck aus Gladbeck |
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