Feuerwerksverstöße: Nicht nur drohen!
Es wird in den nächsten Tagen wieder überall in Gladbeck knallen und rummsen, denn am 28. Dezember beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerkskörpern. Offiziell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwar nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, doch an diese Fristen halten sich viele "Knallerfreunde" nicht.
Nach dem Motto "Alle Jahre wieder" wird seitens des städtischen Ordnungsamtes stets auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen und auch auf das drohende Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Doch die Wirkung der Drohung ist eher mäßig, beeindruckt "Feuerwerkskörper-Tester" fast gar nicht. Weil es an schlichtweg an gezielten Kontrollen und der konsequenten Verfolgung von Verstößen mangelt.
Warum aber gibt es keine gezielten Kontrollen? Mit drohenden Worten und ausbleibenden Folgen lässt sich das Problem nicht in den Griff bekommen.
Oder werden alle Ordnungsamt-Mitarbeiter zum Jahreswechsel mit Ohrenstöpseln ausgestattet?
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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