Feuerwehr: Petitionsausschuss stärkt Stadt den Rücken
Der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Gladbeck und die Petenten heute über das Ergebnis seiner Beratungen über die von einigen Mitgliedern des Löschzugs Mitte der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck eingereichten Petition informiert. Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass kein Verhalten seitens der Stadt und der Feuerwehrleitung vorliegt, das ein Einschreiten der Kommunalaufsicht erfordert.
Im Gegenteil, die getroffenen Maßnahmen lägen allein in der Zuständigkeit der Stadt Gladbeck. Konkret emp-fiehlt der Ausschuss die Durchführung eines moderierten Gespräches. Ziel des Verfahrens müsse es sein, „das hohe Ansehen der Feuerwehr und die Anerkennung in der Öffentlichkeit für das Gemeinwohl orientierte Engagement der Haupt- und Ehrenmitglieder weiter zu stärken.“
Von der Stadt wird das Ergebnis des Petitionsausschusses ausdrücklich begrüßt: „Der Ausschuss hat klar gemacht, dass sich das Handeln von Stadt und Feuerwehrspitze im Rahmen der geltenden Gesetze und der jeweiligen Verantwortlichkeit von Stadt und Feuerwehrspitze für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in Gladbeck bewegt hat. Die Empfehlung des Petitionsausschusses, ein Gespräch unter externer Moderation durchzuführen, wird selbstverständlich unterstützt. Dies ist auch eine Chance.“
Der Beschluss des Petitionsausschusses vom 4. September 2012 lautet:
„Der Petitionsausschuss hat sich über den Sachverhalt unterrichtet und mehrere Erörterungstermine durchgeführt. Die getroffenen Maßnahmen unterliegen der Selbstverwaltungshoheit der Stadt Gladbeck.
Es liegt kein Verwaltungshandeln vor, das ein aufsichtsbehördliches Einschreiten erforderlich macht. Der Ausschuss empfiehlt die Durchführung eines moderierten Gesprächs. Ziel des Verfahrens muss es sein, das hohe Ansehen der Feuerwehr und die Anerkennung in der Öffentlichkeit für das gemeinwohlorientierte Engagement der haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder weiter zu stärken.
Der Ausschuss bittet die Landesregierung (Ministerium für Inneres und Kommunales – MIK), das Verfahren zu begleiten. Als Mediator bzw. als Moderator kommt dabei insbesondere eine Richterin oder ein Richter in Betracht, da dort sowohl die notwendigen Fachkenntnisse als auch eine inhaltliche Distanz zum Geschehen vorhanden sind. Die Landesregierung (MIK) wird gebeten, dem Petitionsausschuss über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.“
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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