Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...
Auch viele Gladbecker genießen lauen Sommerabende gerne unter freiem Himmel. Ob nun auf der heimischen Terrasse, dem Balkon oder im Biergarten. Doch schnell ist es mit der Gemütlichkeit vorbei, wenn plötzlich die Polizei auf der Matte steht, weil sich ein Nachbar über ruhestörenden Lärm beklagt.
Natürlich muss man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, sollte darauf achten, dass zu nachtschlafender Zeit die Musik aus der Stereoanlage nicht die komplette Siedlung aus dem Bett wirft.
Aber oftmals wird die Polizei gerufen, wenn es keinen Anlass zu Beschwerden gibt. Frei nach dem Motto „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn der böse Nachbar es nicht will“. So was ist sehr ärgerlich. Vor allen Dingen dann, wenn die Ordnungshüter fast jeden Abend (eigentlich grundlos) auftauchen.
Wie wäre es, wenn die Beschwerdeführer bei nachweislich grundloser Beschwerde, den Polizeieinsatz zahlen müssten?
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.