Ein wegweisendes Gerichtsurteil?

Foto: Peter Smola/pixelio.de
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Auch viele Gladbecker sind tagtäglich per Fahrrad unterwegs. Wobei es leider auch immer wieder Personen gibt, die sich nicht an die Straßenverkehrsregeln halten, zum Beispiel den Radweg entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung befahren. Was (leider viel zu oft) auch schon zu Unfällen führte.

In der Vergangenheit war es in der Regel so, dass bei einem Unfall die beteiligten Autofahrer zumindest teilweise in die Pflicht genommen wurden, Auch wenn der Unfall eigentlich ja erst durch das Fehlverhalten des Radfahrers zustande kam.

Nun hat es in München aber ein wegweisendes Urteil gegeben: Das Amtsgericht wies die Klage einer Radfahrerin auf Schmerzensgeld zurück, nachdem die Dame, die mit Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung einen Radweg befuhr, von einem Pkw erfasst wurde. Das Verschulden der Radfahrerin sei so überwiegend, dass eine Haftung der Autofahrerin entfalle, begründete das Gericht sein Urteil.

Man darf gespannt sein, ob das Urteil auch bei Gladbecker Radfahrern für ein Umdenken sorgt.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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