DRK Gladbeck; Neue Regelungen für Rettungskräfte in kritischen Einsatzsituationen

Neue Regelungen für Rettungskräfte in kritischen Einsatzsituationen
DRK begrüßt Neuordnung der Berufsausbildung im Rettungsdienst

Bisher tragen Rettungsassistenten neben den Notärztinnen und Notärzten die hauptsächliche Verantwortung im Rettungsdienst. Eine Neuordnung der Berufsausbildung im Rettungsdienst konkretisiert das Tätigkeitsspektrum der Rettungskräfte in kritischen Einsatzsituationen. Das beschloss das Bundeskabinett in einem neuen Gesetz über Ausbildung und Beruf der Notfallsanitäter. Damit wird künftig die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch den Notfallsanitäter möglich. Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die neue Regelung.

Hintergrund der Novelle ist die demographische Entwicklung: Immer mehr ältere Menschen werden in den kommenden Jahren auf den Rettungsdienst angewiesen sein. Veränderte Einsatzzeiten und Krankheitsbilder und eine geringe Notarztdichte im ländlichen Raum verschärfen die Anforderungen an das medizinische Fachpersonal.

Bisher können Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten auch in einem Notfall nicht eigenständig Medikamente verabreichen oder sonstige Maßnahmen durchführen, die dem Arzt vorbehalten sind. Die Neuregelung beschreibt die Vorraussetzungen für die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch den Sanitäter und sorgt für mehr Rechtssicherheit in kritischen Situationen.

Mit der Neuordnung der Ausbildung löst das Berufsbild des Notfallsanitäters den Beruf des Rettungsassistenten ab. Die Ausbildungsdauer zum Notfallsanitäter verlängert sich von zwei auf drei Jahre. Auszubildende haben künftig einen Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer.

„Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die Ziele des Gesetzes: Mit der Neuregelung der Handlungskompetenzen und dem eigenständigen Durchführen heilkundlicher Maßnahmen kommen wir den Anforderungen an die Praxis im Rettungsdienst ein Stück näher. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag, die Versorgung der Bürger angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und den strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen sicher zu stellen. Die Anforderungen an den Rettungsdienst werden sich sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zukünftig erhöhen“, sagt Clemens Graf von Waldburg-Zeil, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes.

Unterhalb der Katastrophenschwelle haben Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, schnelle und flächendeckende notfallmedizinische Versorgung.

Rund 18.000 Rettungsassistenten sind derzeit beim Deutschen Roten Kreuz im Rettungsdienst beschäftigt. Das DRK ist damit der größte Arbeitgeber in diesem Bereich.

Autor:

Wilhelm Walter aus Gladbeck

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