Da wiehert der Amtsschimmel

Foto: Claus Zewe/pixelio.de
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Es gibt Geschichten, die sind eigentlich unglaublich. Aber sie geschehen und sind ein unumstößlicher Beweis für die Existenz des deutschen Amtsschimmels.

So erhielt jetzt ein Bürger aus Gladbeck-Ost Post vom „Jobcenter im Kreis Recklinghausen“ und somit gleichzeitig von der Stadt Gladbeck. In dem Brief wird der Bürger darauf hingewiesen, dass die Zahlung von „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ nur noch bis zum 31. Oktober 2012 bewilligt sei. Der Empfänger wird daher aufgefordert, den beigefügten „Weiterbewilligungsantrag“ samt aller Anlagen auszufüllen und zudem erfolgt der Hinweis, dass der Angeschriebene doch alle Möglichkeiten nutzen müsse, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Sprich: Der Mann soll sich „intensiv“ um einen „existenzsichernden Arbeitsplatz“ bemühen.

Nur: Der bisherige Hartz IV-Empfänger wird ab dem 10. November 2012 Rente beziehen und zudem liegt im „Jobcenter“ auch schon ein - auf den Namen der Ehefrau ausgefüllter - „Weiterbewilligungsantrag“ für den Zeitraum November 2012 bis einschließlich Oktober 2013 vor.

Und das alles hat man im „Jobcenter“ nicht gewusst?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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