Antragstellern steht "Bestätigungsstempel" zu - "Hartz IV-Initiative" droht mit Klagen

Johannes Gay (Hartz IV-Initiative) hat einen ersten Erfolg verbuchen können: Im Rathaus erhalten Antragsteller (Hartz IV und Sozialhilfe) die „Bestätigungsstempel“, die ihnen laut Gay im „JOB-Center“ oftmals verweigert werden. Selbst vor Klagen gegen die Verantwortlichen im „JOB-Center“ scheut Gay nicht zurück.
  • Johannes Gay (Hartz IV-Initiative) hat einen ersten Erfolg verbuchen können: Im Rathaus erhalten Antragsteller (Hartz IV und Sozialhilfe) die „Bestätigungsstempel“, die ihnen laut Gay im „JOB-Center“ oftmals verweigert werden. Selbst vor Klagen gegen die Verantwortlichen im „JOB-Center“ scheut Gay nicht zurück.
  • hochgeladen von Uwe Rath

Gladbeck. Der Umgangston wird deutlich ruppiger: Die Gladbecker „Hartz IV-Initiative“ wirft dem „JOB-Center“ an der Wilhelmstraße vor, immer wieder Antragstellern den zustehenden „Bestätigungs-Stempel“ (Eingangsstempel) zu verweigern.

Gegenüber dem STADTSPIEGEL führt Johannes Gay, seit Jahren für die „Hartz IV-Initiative“ aktiv, aus, es gebe mehrere Vorfälle,wo man im „JOB-Center“ den Antragstellern den genannten Stempel verweigert habe. „Und ein paar Tage später wird dann behauptet, es sei kein Antrag auf Hartz IV oder Sozialhilfe eingegangen,“ übt Johannes Gay heftige Kritik.

Fakt ist, dass es bereits vor mehreren Wochen aufgrund der Vorkommnisse zu einem Treffen im Rathaus kam, an dem auch Sozialdezernent Rainer Weichelt teilnahm. „Und im Laufe dieses Treffens wurde vereinbart, dass die Abgabe von Dokumenten, Änderungsmitteilungen, Anträgen usw. auf Verlangen im Rathaus bestätigt wird“, erläutert Johannes Gay.

Gay sieht sich mit seinen Mitstreitern auf der rechtlich sicheren Seite. „Der Versicherungsträger ist verpflichtet, die Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu bestätigen,“ zitiert Gay einen Gesetzestext.

Für den streitbaren Gladbecker ist es nicht nachvollziehbar und schon gar nicht hinbar, dass der „Bestätigungsstempel“ im „JOB-Center“ schlichtweg verweigert wird.

Doch mit Hilfe der Stadt Gladbeck, einen besonderen Dank richtet Johannes Gay an Sozialdezernent Weichelt, hat man eine Lösung gefunden. Demnach können sich Antragsteller, denen man im „JOB-Center“ den Bestätigungsstempel verweigert, samt der erforderlichen Antragsunterlagen in der „Botenmeisterei“ der Stadt Gladbeck im Neuen Rathaus melden. Dort erhalten die Antragsteller den gewünschten Stempel und die eingereichten Unterlagen werden an die jeweils zuständigen Stellen (JOB-Center beziehugnsweise Sozialamt) weitergeleitet.

Und die „Hartz IV-Initiative“ scheut auch den direkten Konfrontationskurs mit dem „JOB-Center“ nicht: Antragstellern, denen an der Wilhelmstraße der „Bestätigungs-/Eingangsstempel“ verweigert wird, können sich in den Sprechstunden der „Hartz IV-Initiative“ (dienstags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr im Sitz der Ratsfraktion „Sozialiste Liste“ in Stadtmitte, Friedenstraße 16, sowie donnerstags von 10 bis 13 Uhr im Fraktion-Zweigbüro in Stadtmitte, Humboldtstraße 14) melden. Dort erhältlich sind Norm-Vordrucke, mit denen eine Vollmacht zur Einreichung einer Klage gegen die Verantwortlichen im „JOB-Center“ erteilt werden kann. „Es geht nicht an, dass gegen geltendes Recht die Bestätigungsstempel verweigert werden,“ begründet Johannes Gay das Vorgehen. Zunächst, so Gay, habe man eine Sammelklage in Erwägung gezogen, doch sei dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Abschließend noch einmal der Dank von Gay in Richtung Stadt Gladbeck. „Dort haben die Verantwortlichen die Rechtslage richtig eingeschätzt und übernehmen jetzt Aufgaben, die eigentlich nicht von einer Stadtverwaltung erledigt werden müssen.“

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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