Abschluss der Verfahren der Hebammen - Schlechte Chancen für Wiedereröffnung der Geburtsstation

Rechtsanwalt Martin Löbbecke konnte abschließend ein für alle Hebammen akzeptables Ergebnis erzielen. Leider ist die Chance auf  Wiedereröffnung der Gladbecker Geburtsstation nicht ganz so gut.
  • Rechtsanwalt Martin Löbbecke konnte abschließend ein für alle Hebammen akzeptables Ergebnis erzielen. Leider ist die Chance auf Wiedereröffnung der Gladbecker Geburtsstation nicht ganz so gut.
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Gladbeck.In den vergangenen Tagen wurden die letzten Gerichtsverfahren der Hebammen abgeschlossen.

Von den 11 Hebammen waren bekanntlich zwei bereits im Zuge der ersten Kündigungswelle vom Dezember 2016 in den vorgezogenen Ruhestand bei 100-prozentigem Ausgleich aller Nachteile ausgeschieden.

Eine dritte Hebamme hatte während der zweiten Kündigungswelle vom April.2017 eine Prozessbeschäftigung als Dauerbeschäftigung akzeptiert, nach der sie nunmehr bei voller Hebammenvergütung als Arzthelferin weiter eingesetzt wird. Für den Fall der Wiedereröffnung einer Geburtshilfestation in Gladbeck hat sie die Wahl, erneut Beschäftigung als Hebamme zu verlangen.

Im Rahmen der dritten Kündigungswelle vom September2017 zeichnete sich zunehmend ab, dass auch diese Kündigungen nicht zu halten sind. Die verbliebenen acht Hebammen waren nunmehr fast ein ganzes Jahr lang bis Mitte Oktober 2017 bezahlt von der Arbeitspflicht freigestellt worden und hatten in den letzten Monaten im Rahmen einer sogenannten Prozessbeschäftigung zu einer Vergütung als Hebamme im St. Barbara-Hospital wieder gearbeitet, aber im Bereich der Pflege. Diese Situation war nicht nur von der KKEL GmbH als unbefriedigend empfunden worden, sondern auch von den Hebammen, die endlich wieder in ihrem Beruf arbeiten wollten. Vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen konnten man nunmehr für die Hebammen wirtschaftlich äußerst erfolgreiche Einigungen erkämpfen:

Vier der verbliebenen acht Hebammen werden von der St. Augustinus GmbH in Buer (künftige Hauptgesellschafterin der KKEL GmbH) als Hebammen übernommen unter Anrechnung der bisherigen Betriebszugehörigkeit, so dass diese vom ersten Tag an tariflich unkündbar sind. Sie erhalten zusätzlich einen durchaus noch nennenswerten finanziellen Ausgleich für den erlittenen Ärger.

Die anderen vier Hebammen scheiden zum 31.März aus den Diensten der KKEL GmbH aus und erhalten trotz der dort äußerst angespannten Finanzlage der KKEL GmbH hohe Abfindungsbeträge im noch üblichen Rahmen.

Formell bleibt die Möglichkeit der Wiedereröffnung der Geburtshilfe in Gladbeck trotz des jetzt besiegelten Ausscheidens der Hebammen weiter erhalten. Die Hebammen können jederzeit zurückkehren. Die gesundheitspolitische Entwicklung gibt allerdings aktuell nur noch wenig Anlass zu solchen Hoffnungen:

Nicht nur die bereits avisierte neue Geschäftsführerin Minten, sondern auch zwei weitere zuverlässige Quellen haben die Vermutung bestätigt, dass bei der jetzt bevorstehenden Neufassung des Krankenhaus-Sollplans die Verlagerung der dringend in Gladbeck benötigten Betten nach Buer, Gelsenkirchen und Bottrop von den Beteiligten längst vereinbart wurde.

Die Regierungspräsidentin beabsichtigt offensichtlich nicht, dagegen einzuschreiten.
Der neue Krankenhausplan wird aktuell vom Landesgesundheitsministerium aufgestellt mit Rahmenvorgaben zu den regionalen Planungskonzepten, die von den Beteiligten fortgeschrieben werden. 

Die Entscheidung trifft letztlich die von der CDU und FDP gestellte Landesregierung, die dann die Regierungspräsidentin anweist, den Feststellungsbescheid zu erlassen. Dieser kann auch im öffentlichen Interesse von dem Verhandlungsergebnis der Beteiligten abweichen. Er ist für alle Beteiligten verbindlich.

Nachdem von verschiedensten Seiten der Inhalt des künftigen Krankenhaus-Sollplans als feststehend angedeutet wurde und politischer Gegendruck nicht mehr erzeugt werden konnte, haben Anwalt und Hebammen sich entschlossen, keine weiteren Kündigungen mehr abzuwarten und die arbeitsgerichtlichen Verfahren zu beenden.

Unter Berücksichtigung der geleisteten 15 Monatsgehälter für den Zeitraum seit der Schließung der Geburtshilfestation ergibt dies eine erhebliche finanzielle Belastung für die Krankenhausgesellschaft.

Noch größer dürfte aber der an der Glaubwürdigkeit eingetretene Schaden sein. "Wer noch immer behauptet, ausschließlich gemeinnützige und caritative Zwecke zu verfolgen, kann nicht ernsthaft eine Geburtshilfestation schließen, wenn diese höhere Kosten verursacht als andere Stationen. In Gladbeck ist keine Herberge für die Geburt von Kindern mehr frei. Was soll eigentlich passieren, wenn sich die Unfallstationen in Gladbeck, Gelsenkirchen und Bottrop eines Tages nicht mehr rechnen ?" fragt sich Martin Löbbecke abschließend.

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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