5,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht: Linienbusse fahren in Gladbeck mit Sondergenehmigung über marode Brücke
Die Beschilderung ist eindeutig: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5,5 Tonnen dürfen die Eisenbahnbrücke an der „Voßstraße“ in Gladbeck-Ost nicht nutzen. Und dennoch rollen die VESTISCHEN-Linienbusse über das in die Jahre gekommene Bauwerk.
„Wir sind durch Anrufe von Bürgern aufmerksam geworden. So etwas kann doch nicht wahr sein. Wird hier mit der Sicherheit von Bus-Fahrgästen gespielt?“ fragen sich auch Gerd Dorka (DKP) und Dieter Planenberg (BIG) von der Ratfraktion „Soziales Bündnis für Gladbeck“. Das führe, so die beiden Ratsherren, außerdem dazu, dass auch schwere Lkw die Brücke passieren. Nach dem Motto „Was der darf, darf ich schon lange.“
Bauarbeiten beeinträchtigen ÖPNV-Liniennetz
Im Rathaus zeigt man sich ob dieser Kritik verwundert. Denn für besagte Brücke gelte doch schon seit Jahren ein Verbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5,5 Tonnen, erklärt Bürgermeisterbüro-Mitarbeiter Tim Deffte. Derzeit gebe es allerdings für Linienbusse aufgrund der Fernwärme-Großbaustelle im Bereich der Heidkampstraße eine bis zum 8. August geltende Sonderregelung . „Wenn wir diese Ausnahme für die Busse nicht erlaubt hätten, hätten wir für die Zeitdauer der Bauarbeiten den gesamten Bereich links und rechts der Voßstraße vom ÖPNV-Angebot abgeschnitten,“ erklärt Deffte auf Anfrage des LOKALKOMPASS.
Übrigens: Vor der Freigabe hat natürlich ein Statiker die Brücke genau unter die Lupe genommen. Mit dem Ergebnis, dass ein vorübergehende Freigabe für den Linienbusverkehr, gekoppelt mit der Einengung der Fahrbahn auf einen Fahrstreifen, der Brücke keine Schäden zufügen werde und es auch keine Gefahr für die Busse mit ihren Insassen gebe...
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.