Vorherige Anmeldung im Rathaus ist aber erforderlich
Öffentliche Sportanlagen in Gladbeck können wieder genutzt werden
Im Zuge der Lockdown-Lockerung trat bekanntlich am 22. Februar in ganz Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft.
Hierin sind Änderungen enthalten, die auch den Sportbereich betreffen.
Zwar untersagt auch die geltende CoronaSchVO in Paragraph 9 grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie die Nutzung der Nebenräume wie Duschen, sie schafft aber auch neue Ausnahmen:
„Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.“
Aufgrund dieser Vorgaben hat der Krisenstab der Stadt Gladbeck beschlossen, die Ausübung des Individualsports auf den städtischen Freiluft-Sportanlagen unter den gegebenen Voraussetzungen wieder zu ermöglichen.
Dazu ist allerdings eine Anmeldung bei der Sportverwaltung unter Tel. 02043-992551 oder per E-Mail an marc.erdmann@stadtgladbeck.de notwendig.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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